Pläne für ehemalige JVA Pläne für ehemalige JVA: Abschiebehaft in Dessau wird deutlich teurer und später fertig

Dessau - Der geplante Umbau der früheren Dessauer Justizvollzugsanstalt zu einer Abschiebehaftanstalt verzögert sich massiv: Nachdem es ursprünglich hieß, dass die Einrichtung für bis zu 30 abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber ab 2019 nutzbar sein soll, wird die Einrichtung nach Einschätzung von Experten nun erst 2022 fertig sein.
Die Arbeiten sollen nach MZ-Informationen frühestens 2020 beginnen und zwei Jahre dauern. Doch nicht nur das: Die bislang geschätzten Kosten in Höhe von vier Millionen Euro sollen sich auf zehn Millionen Euro erhöhen - und damit mehr als verdoppeln.
Als Grund für den Verzug und die Kostenexplosion nennt das für die Umsetzung zuständige Finanzministerium die Sicherheitsanforderung an die Abschiebehaftanstalt. „Diese sind höher als bei einer Justizvollzugsanstalt“, sagte Sprecher Wolfgang Borchert. Neben höheren Haftmauern, einer Schleuse und zwei besonders gesicherten Hafträumen hätten auch Vorgaben des Denkmalschutzes, die allein mit einer Million Euro zu Buche schlagen, zu der deutlichen Verteuerung geführt. „Hinzu kommt, dass die generellen Baukosten um 15 bis 30 Prozent pro Jahr steigen.“
„Unerwartet hohe Kostenschätzung“ sorgte zwischenzeitlich für Planungsstopp
Nach Aussagen des Innenministeriums, das für die Verteilung der Flüchtlinge verantwortlich ist, wurden wegen der „unerwartet hohen Kostenschätzung“ zwischenzeitlich ein Planungsstopp ausgesprochen und eine Anpassung der Planung empfohlen. Das Interesse an einer zügigen Umsetzung des Vorhabens sei aber nach wie vor groß.
Bereits seit 2017 gibt es Pläne für eine Abschiebehaftanstalt in Dessau. Die Gefangenen sollen in einem der ehemaligen Hafthäuser der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden, die 2015 geschlossen worden ist. Der Trakt ist aber in seiner ursprünglichen Form nicht als Abschiebehaftanstalt geeignet und muss daher umgebaut werden.
Geht es nach Aussagen des Finanzministeriums, müsste nach der parlamentarischen Sommerpause zunächst das Kabinett die aktuellen Entwicklungen beraten und danach der Finanzausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. Erst dann könnten Ausschreibung und die Auftragsvergabe erfolgen.
Bisher nutzen nach Aussagen des Innenministeriums die Ausländerbehörden von Sachsen-Anhalt die Einrichtungen anderer Bundesländer zur Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen. Als Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der eigenen Einrichtung habe man im April mit Niedersachsen einen Vertrag über fünf vorgehaltene Plätze in Langenhagen bei Hannover geschlossen, teilte das Ministerium mit.
Abschiebehaft soll verhindern, dass Personen kurz vor dem geplanten Abflug untertauchen
In Abschiebehaft können abgelehnte Asylbewerber genommen werden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich einer Abschiebung entziehen wollen. Weil insgesamt zu wenig Abschiebungshaftplätze zur Verfügung stehen, werden „Haftbeschlüsse aus Sachsen-Anhalt wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten zum Teil außer Verzug gesetzt“ oder „Haftanträge durch die Ausländerbehörden erst gar nicht gestellt“, hieß es im Februar in einer Kabinettsvorlage zum Rückkehrmanagement.
Erst im Juni hatte die Große Koalition im Bundestag mit dem „Migrationspakt“ die Hürden zur Verhängung der Abschiebehaft gesenkt. Das soll verhindern, dass ausreisepflichtige Personen kurz vor dem geplanten Abflug untertauchen. Scharfe Kritik kam im Vorfeld von Menschenrechtsgruppen und der linken Opposition. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte das Gesetzespaket derweil als „großen Schritt nach vorne“ bezeichnet. (mz)