1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Offener Vollzug wird geschlossen: Offener Vollzug in ehemaliger JVA wird geschlossen: Landesregierung billigt Pläne für Abschiebehaft in Dessau

Offener Vollzug wird geschlossen Offener Vollzug in ehemaliger JVA wird geschlossen: Landesregierung billigt Pläne für Abschiebehaft in Dessau

04.09.2018, 07:00
Dessaus ehemalige JVA wird umgebaut.
Dessaus ehemalige JVA wird umgebaut. Sebastian

Dessau - Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Weg für den Umbau der ehemaligen Justizvollzugsanstalt in Dessau zu einer Abschiebehaftanstalt frei gemacht. Das hat auf MZ-Anfrage das Finanzministerium in Magdeburg bestätigt.

Das Kabinett hatte sich in dieser Woche für die Vorzugsvariante entschieden. Demnach werden die Abteilungen Offener Vollzug, die Zentrale Schlosswerkstatt und die Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug ab Mitte 2019 in Dessau geschlossen. Untergebracht werden sie in Einrichtungen in Halle und Raßnitz.

Baustart für sogenannte Abschiebesicherungseinrichtung ist 2019

Danach beginnen die Bauarbeiten für die geplante sogenannte Abschiebesicherungseinrichtung. Der Beginn ist für das dritte Quartal im kommenden Jahr geplant. Ausgelegt ist die Einrichtung für 30 Plätze. Genutzt werden soll sie ab Dezember 2020/ Januar 2021. Insgesamt 4,07 Millionen Euro sind für den Umbau vorgesehen. Saniert wird das Hafthaus I, neu gebaut werden müssen ein Wachgebäude sowie eine Sicherheitsschleuse.

Es hatte auch eine zweite Variante gegeben, bei der die Abteilungen am Standort verblieben wären. In der Kabinettsvorlage hatte das Finanzministerium allerdings den daraus folgenden Grundstückszuschnitt als nachteilig für die Sicherheitsanforderungen angeführt: Zur Abgrenzung zum Offenen Vollzug hätte eine neue Außenmauer auf 65 Metern Länge gebaut werden müssen. Die geschätzten Gesamtbaukosten lagen höher - 4,5 Millionen Euro waren hier veranschlagt.

Geplant war der Umbau eigentlich bereits ab diesem Jahr. Die Prüfung mehrerer baulicher Varianten hatte aber für Verzögerungen gesorgt. Projektbeteiligte hatten auch in anderen Bundesländern Abschiebesicherungseinrichtungen besichtigt.

JVA in Dessau 2015 ist geschlossen worden

Ende 2017 hatten das Finanzministerium und das Innenministerium bekannt gegeben, dass die 2015 geschlossene JVA in Dessau als Abschiebehaftanstalt für Sachsen-Anhalt genutzt werden soll. Auch wegen der zentralen Lage, der kurzen Entfernung zum Flughafen Leipzig/Halle und wegen schon bestehender äußerer Sicherungseinrichtungen.

In eine Abschiebehaftanstalt gelangen abgelehnte Asylbewerber, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich einer Abschiebung entziehen wollen. Es ist keine Strafhaft - die Häftlinge bleiben nur so lange in der Einrichtung, bis die Rückführung erfolgt. Beim Gewahrsam bleiben Gefangene höchstens zehn Tage, bei einer Abschiebungshaft bis zu 18 Monate. (mz/lga)