Neues Naturschutzgebiet Neues Naturschutzgebiet : Nach Bürgerkritik - Landesverwaltungsamt macht Zugeständnisse

Dessau-Rosslau - Beim neuen Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ hat das Landesverwaltungsamt auf die Kritik vieler Bürger reagiert und weitgehende Zugeständnisse gemacht. Rund 1 500 Stellungnahmen zum Vorhaben hatten die Behörde erreicht. Daraus seien zahlreiche Anregungen von Bürgern und Gemeinden übernommen und in den Verordnungsentwurf eingearbeitet worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesverwaltungsamts vom Mittwoch. Die MZ gibt einen Überblick über die Neuerungen.
Wegepflicht im Naturschutzgebiet
Nahe Großkühnau, Steutz, Brambach, Aken und weiterer angrenzender Ortschaften werden bestimmte Bereiche des Naturschutzgebietes vom Betretungsverbot ausgenommen. Dabei handelt es sich um Bereiche außerhalb von Schutz- und Kernzonen. Sie können weiterhin ganzjährig auch abseits der Wege betreten werden. Dazu gehört zum Beispiel auch das gesamte Gebiet um den Kühnauer See.
Pferde im Naturschutzgebiet
Das Reiten und Fahren mit Gespannfahrzeugen ist außerhalb von Schutz- und Kernzonen auf Wegen grundsätzlich erlaubt. Zusätzlich ist Reiten auch in den Kernzonen erlaubt - auf den für die Öffentlichkeit zum Wandern und Radfahren freigegeben Wegen. Gespannfahrzeuge brauchen hier eine Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde.
Wassersport, Angeln und Betreten von Uferbereichen
Für Sportboote werden Anlande- und Ablegestellen freigestellt. Diese befinden sich an bestehenden Wassersportanlagen und Ortschaften sowie an insgesamt zehn durch Schilder gekennzeichneten Anlandestellen. Darüber hinaus ist es weiterhin zulässig, die zum Anlanden freigegebenen Bereiche zu betreten. Außerdem darf von dort aus das Naturschutzgebiet betreten werden, um die nächstgelegenen Straßen und Wege zu erreichen. Der sensible Uferbereich am „Ausladeplatz“ in Steutz wird verkürzt, so dass das Angeln dort möglich ist. Auch der sensible Uferbereich am Flachswerk bei Steutz wurde verkürzt, da hier eine Genehmigung für einen Bootsanleger vorliegt.
Baden im Naturschutzgebiet
Das Bad am Kühnauer See sowie dessen südliches Ufer außerhalb der Schutzzone, der Steutzer Pfaffensee sowie alle zum Anlanden freigegebenen Bereiche der Elbe sind vom Badeverbot ausgenommen.
Der „Mittelweg“ bei Großkühnau
Der durch die Kernzone verlaufende „Mittelweg“ bei Großkühnau ist für das Betreten, Reiten und Radfahren freigegeben.
Das sagt das Landesverwaltungsamt
Gert Zender, der zuständige Abteilungsleiter im Landesverwaltungsamt zeigte sich am Mittwoch bei einer Bürgerversammlung in Steutz zuversichtlich, dass mit den veränderten Regelungen ein Kompromiss gefunden werden konnte. „Die Einbeziehung der Bürger war richtig und wichtig. Naturschutz ist nur dann sinnvoll und umsetzbar, wenn er von den Betroffenen mitgetragen wird.“ Das setze Kompromissbereitschaften auf beiden Seiten voraus.
Das sagen die Kritiker
„Wir sind sehr zufrieden mit den Anpassungen“, sagt Fred Kitzing, Ortsteilbürgermeister von Großkühnau. „Fünf unserer sechs Forderungen wurden berücksichtigt. Das Landeverwaltungsamt hat sich sehr bemüht.“ Brambachs Ortsteilbürgermeister Gunnar Johannes will sich die Änderungen anschauen, bleibt in seiner Grundhaltung aber kritisch: Schutzzonen seien nicht im Interesse Brambachs. (mz)
