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Neue Eigentümer gesucht Neue Eigentümer gesucht: Land verkauft Wald im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau

Von Danny Gitter 10.02.2017, 06:00
Dieser Wald im Nordosten von Kochstedt könnte bald einen neuen Eigentümer haben.
Dieser Wald im Nordosten von Kochstedt könnte bald einen neuen Eigentümer haben. Lutz Sebastian

Dessau - Wer hat noch etwas Geld übrig und Lust, ein Stück Dessau-Roßlauer Natur zu erwerben? Dann ist die Gelegenheit jetzt günstig. Das Land Sachsen-Anhalt bietet derzeit rund 30 Hektar seines Waldbesitzes im Stadtgebiet zum Kauf an.

Sechs Angebote hat die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, ein gemeinnütziges Unternehmen, das im Auftrag des Landesforstbetriebes Wälder und Grünland verkauft, zur Zeit auf der Homepage www.lgsa.de eingestellt.

Einstiegspreis für ein Stückwald: 2.000 Euro

Für den kleinen Geldbeutel können Käufer noch bis zum 17. Februar für ein Mindestgebot von 2.000 Euro 7.174 Quadratmeter Wald und Wiese in Törten erwerben. Die Fläche befindet sich laut Beschreibung gegenüber dem Waldbad neben einer Stallanlage. Rund die Hälfte des Grundstücks ist laut Prospekt überwiegend mit Eichen und Pappeln bestückt. Der Rest ist Busch- und Grasland.

Am nordöstlichen Ortsrand von Kochstedt bietet die Landgesellschaft eine Waldfläche von 55.753 Quadratmetern, rund 5,5 Hektar, unterteilt in drei zusammenhängende Flurstücke, an. Potenzielle Käufer sollten bis zum 27. Februar mindestens 33.756 Euro bieten. Der höchste Bieter bekommt in der Regel den Zuschlag. Der zukünftige Eigentümer nennt dann einen hauptsächlich mit Robinien, Ahorn, Eiche und Kiefer bestückten dichtbewachsenen Wald sein Eigen. Außerdem sind bis Ende Februar noch vier weitere Wald- und Wiesengrundstücke im Dessau-Roßlauer Stadtgebiet im Angebot. Diese liegen bei Törten, Mosigkau und Kochstedt.

Kein Ausverkauf der öffentlichen Waldflächen

Der große Ausverkauf von öffentlichem Besitz sind die Offerten aber nicht, wie Wilhelm Uschmann, der für die Region Anhalt zuständige Forstbetriebsleiter, betont. Den derzeit rund 30 Hektar angebotenen Wald- und Wiesenflächen im Dessau-Roßlauer Stadtgebiet stehen insgesamt immerhin rund 9.800 Hektar Gesamtfläche an Wald und Wiesen im Stadtgebiet gegenüber.

51 Prozent davon besitzt das Land Sachsen-Anhalt. 18,7 Prozent verwaltet die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Auftrag des Bundes. 15,5 Prozent des Dessau-Roßlauer Waldes sind schon jetzt in Privatbesitz. Den Rest besitzen die Naturschutzorganisation WWF (8,7 Prozent), die Stadt Dessau-Roßlau (5,8 Prozent) und die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (0,3 Prozent).

Oft Gelegenheit, als Privatperson im Dessau-Roßlauer Stadtgebiet Wald zu erwerben, gibt es nicht. „Der Verkauf von Waldgrundstücken passiert in der Regel nur, wenn wir in unserer Bestandsaufnahme feststellen, dass bestimmte Grundstücke für uns als Forstbetrieb unrentabel zu bewirtschaften sind“, erklärt Uschmann.

Das betrifft vor allem einzelne Grundstücke im Landesbesitz, die vom Grund und Boden anderer Eigentümer umgeben sind. Die werden dann von Zeit zu Zeit verkauft. Genaue Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit kann der Landesforstbetrieb nicht nennen.

„Sowohl die Zahl der angebotenen Waldflächen als auch die daraus erzielten Erlöse sind eine zu vernachlässigende Größe“, betont der Forstbetriebsleiter. Die Einnahmen werden vom Landesforstbetrieb genutzt, um andere Grundstücke zu erwerben, die dafür sorgen, dass die zusammenhängende Fläche des Waldes in Landesbesitz größer wird. „Unser Ziel ist es immer, die Fläche unseres Waldes zu mehren und nicht zu schmälern“, so Uschmann.

Auch bei Waldflächen gilt: Eigentum verpflichtet

Wald ist ein langfristiges Gut, das im Falle von Privatbesitz in der Regel über Generationen in Familien bleibt. „Das schnelle Geld ist damit sicherlich nicht zu machen“, konstatiert der Forstbetriebsleiter.

„Besser als sein Geld derzeit auf dem Sparbuch liegen zu haben, ist es aber sicherlich allemal“, stellt er fest. Experten rechnen in der Regel mit rund einem Prozent jährlicher Rendite, die sich mit dem Besitz von Wald erzielen lässt, vor allem durch Abholzung und die Verpachtung an Jagdgenossenschaften.

„Das alles passiert aber in einem strengen gesetzlichen Rahmen“, betont Uschmann. So müssen sich Waldbesitzer streng an Bundes- und Landeswaldgesetze sowie Jagdgesetze halten.

Dazu gehört neben dem Recht, in bestimmten Größenordnungen abzuholzen, auch die Pflicht, dementsprechend aufzuforsten. Zudem kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen der Öffentlichkeit der Zugang zum eigenen Grund und Boden verwehrt werden. (mz)