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Mindestlohn in Dessau-Roßlau Mindestlohn in Dessau-Roßlau: Mehr Geld für 3.500 Beschäftigte?

26.12.2014, 13:22
DGB-Aktion zum Mindestlohn
DGB-Aktion zum Mindestlohn SYMBOL/DPA Lizenz

Dessau-Roßlau - 3 500 Beschäftigte in Dessau-Roßlau profitieren vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der ab dem 1. Januar 2015 gilt. Das haben Berechnung des DGB ergeben. Nach Angaben der Gewerkschaft hat bislang jeder Sechste der insgesamt 22 000 Vollzeitbeschäftigten in der Stadt ein Bruttoeinkommen von unter 1 500 Euro im Monat. Der DGB geht zudem davon aus, dass bei den 9 200 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in der Stadt und bei den 2 900 Minijobber noch mehr vom Mindestlohn profitieren. Regionale Angaben seien hier jedoch nicht möglich.

Gerechtigkeit und Akzeptanz

DGB-Regionsgeschäftsführer Johannes Krause zeigte sich in einer Pressemitteilung überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagte Krause.

Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, machte der Gewerkschafter deutlich. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500 000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Krause weist zugleich darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Grundlagen des Modells

Grundlage der DGB-Berechnungen war folgendes Modell: Rein rechnerisch müssten alle Vollzeitbeschäftigten, die bisher bei einer 39-Stunden-Woche und im Schnitt 4,35 Arbeitswochen weniger als 1 442 Euro brutto im Monat erhalten haben, bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro mehr verdienen. Nach der amtlichen Entgeltstatistik verdienen in Dessau-Roßlau bisher 2 702 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1 400 Euro brutto im Monat. Bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden aber auch Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Überstundenzuschläge anteilig berücksichtigt, so dass die DGB-Berechnungen von einer Verdienstgrenze von 1 500 Euro brutto im Monat ausgehen. (mz)