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Kurt Weill Fest Kurt Weill Fest in Dessau: Nach Abbruch - Bitte um Verzicht auf Ticket-Rückzahlung

02.04.2020, 07:28
achsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte das Weill Fest 2020 eröffnet.
achsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte das Weill Fest 2020 eröffnet. Thomas Ruttke

Dessau - Nachdem das Kurt-Weill-Fest aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland auf behördliche Anordnung vorzeitig abgebrochen werden musste, gibt es jetzt eine Regelung für die 6.500 verkauften Karten der ausgefallenen Veranstaltungen.

Die Ticketbesitzer haben Anspruch auf Rückerstattung, allerdings bittet die Kurt Weill Fest GmbH ihrerseits auch um Unterstützung, weil der Einnahmeausfall durch den Abbruch des Festes bei ihr in die Nähe eines sechsstelligen Betrages geht. Betroffene Kartenbesitzer werden daher gebeten, wenn möglich, auf ihren Rückerstattungsanspruch zu verzichten und ihn zu spenden.

Rund 700 Briefe und E-Mails hat die Kurt Weill Fest GmbH in den vergangenen Tagen an Kartenkäufer geschickt, sagt Constanze Mitter von der Kurt Weill Fest GmbH, die gemeinsam mit Joachim Landgraf und Katharina Markworth das Schreiben unterzeichnet hat. Das Schreiben ist auch auf der Homepage des Kurt-Weill-Festes abgedruckt, wo über die aktuellen Entwicklungen informiert wird.

Bei einigen Veranstaltungen, wird hingewiesen, erfolgt die Rückabwicklung direkt über den Veranstalter Anhaltisches Theater Dessau. Sind Tickets über CTS/ Eventim erworben worden, erfolgt die Rückabwicklung direkt über diesen Ticketservice.

„Unser Kurt Weill Fest lebt von einer starken Vernetzung vieler Musikschaffender, Veranstalter und sonstigen Unternehmen, die uns unterstützen. Deshalb brauchte es ein wenig Zeit, bevor wir Bilanz ziehen und die Abstimmung mit unseren Partnern vornehmen konnten“, heißt es in dem Schreiben, dem ein Antwortformular beigefügt ist.

Entscheiden sich Kartenkäufer für den Verzicht des Rückerstattungsanspruchs ganz oder teilweise, so werden zwei Drittel dieser Spenden für satzungsgemäße Aufgaben eingesetzt. Ein Drittel soll für in Not oder Schwierigkeiten geratene Künstlern zur Verfügung gestellt werden, die ebenfalls von dem Ausfall wirtschaftlich betroffen sind. (mz/hth)