Kritik vom ADFC Kritik vom ADFC: Hat der Winterdienst die Fuß- und Radwege in Dessau-Roßlau vernachlässigt?

Dessau-Roßlau - Die Frühlingssonne der vergangenen Tage ist für den Winterdienst ein fleißiger Helfer. Sie lässt Schnee und Eis auch auf den Geh- und Radwegen binnen kurzer Zeit schmelzen.
Deren Zustände hatten für viel Kritik gesorgt. Auch der ADFC Regionalverband Dessau äußerte in einem Schreiben an die Stadt seinen Unmut ob der vielerorts unbefriedigenden Räumung der Rad- und Fußwege im Stadtgebiet.
„Wir können nicht erwarten, dass diese Schneemengen in zwei bis drei Tagen beräumt sind. Aber wir können sehr wohl erwarten, dass nach fünf Tagen das Versprechen ’nun auch Geh- und Radwege’ zu beräumen, eingelöst wird“, meint der ADFC-Vorsitzende Stephan Marahrens.
Eine geschlossene Eis- oder Schneedecke auf den Wegen hält er für nicht akzeptabel. Etliche Fußwege seien nicht passierbar gewesen. Ein Punkt, der auch im Stadtbezirksbeirat innerstädtisch Nord, dessen Mitglied Marahrens ist, beanstandet worden sei.
Auf Fuß- und Radwegen wurde nur gestreut
Untätigkeit aber kann dem Winterdienst nicht vorgeworfen werden. Ein Blick in das Streubuch zeigt, dass die Räumfahrzeuge seit dem 5. Februar bis zum Dienstag dieser Woche täglich von 22 bis 20 Uhr, also 22 Stunden am Tag, im Einsatz waren. „Der Eigenbetrieb Stadtpflege hatte für die Beräumung der Fuß- und Radwege in Dessau fünf und in Roßlau drei Räumfahrzeuge eingesetzt“, informiert Betriebsleiterin Sabine Moritz.
Entgegen der Fahrbahnen würden die Rad- und Gehwege aber nicht mit Tausalz behandelt. „Wir verwenden dort Ulopor, ein Blähschiefer, der keine auftauende Wirkung hat“, erklärt Moritz.
Die Wege werden also nur abgestumpft. Die Beräumung des Schnees sei angesichts der Mengen und Verwehungen teilweise problematisch gewesen.
Grundsätzlich habe die Beräumung so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belästigt würden. „Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Gehweg geworfen werden, wenn sich dies vermeiden lässt“, erklärt die Betriebsleiterin.
Radwege in der Albrechtstraße und in der Antoinettenstraße sind beide Dringlichkeit I
Welche Rad- und Fußwege wann vom Winterdienst angefahren werden, regelt die Winterdienstsatzung der Stadt. Demnach sind unter der Dringlichkeit I im Stadtteil Dessau 41,9 Kilometer zu befahren, unter die Dringlichkeit II fallen 22,1 Kilometer Rad- und Gehwege. Gemäß Streubuch seien beispielsweise die Radwege in der Albrechtstraße und in der Antoinettenstraße, beide Dringlichkeit I, ab dem 7. Februar insgesamt 13 Mal durch den Winterdienst behandelt worden.
Um die Schnee- und Eismassen von den Wegen zu bekommen, hat das Tiefbauamt vier Fremdfirmen mit der Beräumung beauftragt. Im Einzelnen waren das die Firma Becker im Finkenweg für die Bereiche Kochstedt und Mosigkau, die Landwirtschaftsgesellschaft Dessau-Mildensee für Mildensee und Waldersee, die GDZ Grünpflege Dessau-Ziebigk GmbH für den Bereich Ziebigk, Siedlung sowie die Johannes & Johannes GbR aus Roßlau für Roßlau und Meinsdorf.
Wie die Stadtpflege mitteilt, habe die Firma Becker ihre Arbeit bereits vorigen Freitag, am 12. Februar, aufgenommen. Die anderen Firmen unterstützen seit Montag, 15. Februar, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, teilt der Stadtpflegebetrieb mit. Den Firmen wurden in den jeweiligen Stadtgebieten geeignete Schneeabladeplätze zugewiesen.
Streugut wird von den Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwegen erst nach Ende der Winterperiode beseitigt
Das Streugut wird von den Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwegen erst nach Ende der Winterperiode als Grundreinigung beseitigt, heißt es in der Mitteilung des Eigenbetriebes weiter. Eine gute Befahrbarkeit der Radwege dürfte also noch eine Weile auf sich warten lassen. Ein Fakt, der den Vorsitzenden des ADFC die Stirn runzeln lässt. Er verweist darauf, dass der Radverkehr in Pandemie-Zeiten geeignet sei, maximalen Schutz zu gewährleisten, weil Menschen nicht Bus und Bahn fahren wollen.
Der Weg zur Arbeit, der Einkauf für die Familie und Nachbarn müsse deshalb auch auf diesem Weg ermöglicht werden. Marahrens findet, dass Radfahrer und Menschen, die zu Fuß gehen, auf die Fahrbahn ausweichen dürfen müssten, wenn die Benutzung der verpflichtenden Radwege oder Nebenanlagen unzumutbar sei. (mz)