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Kind in Fischteich ertrunken Kind in Fischteich ertrunken: Staatsanwaltschaft befindet Großmutter für schuldig

08.01.2015, 14:22
In der Gartenanlage Waldesruh geschah des Unglück.
In der Gartenanlage Waldesruh geschah des Unglück. Sebastian/Archiv Lizenz

Dessau-Roßlau - Rechtskräftig ist inzwischen ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung, den die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen die Großmutter eines dreijährigen Mädchens beim Amtsgericht Dessau-Roßlau beantragt hatte. Das Kind war im vorigen Jahr in einer Roßlauer Kleingartenanlage in einem Fischteich ertrunken.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass sich die Großmutter für einen Augenblick nicht davon überzeugt hatte, wo sich das Kind gerade aufhält. Deshalb wird der Frau vorgeworfen, dass sie das Kind unbeaufsichtigt am Fischteich belassen hat in welchem das Mädchen ertrank. „Damit ist die Schuld der Großmutter des verstorbenen Mädchens festgestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Von Strafe wurde allerdings abgesehen. Das lässt das Strafgesetzbuch zu, wenn die Folgen der Tat den Täter so schwer getroffen haben, dass eine Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Beim Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung wäre eine Geldstraße oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Das dreijährige Mädchen war Ende April 2014 im Gartenteich der Eltern in der Gartensparte Waldesruh ertrunken, wo sowohl die Eltern als auch die Großmutter eine Parzelle haben. (mz)