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Kammer macht Vergleichsangebot

Von SYLKE KAUFHOLD 16.09.2009, 17:52

DESSAU/MZ. - "Dies war ein Arbeitsangebot, das Sie hätten annehmen müssen", machte Richter Jürgen Frantz in der mittwöchlichen Kammerverhandlung des Arbeitsgerichtes gegenüber der Klägerin Doris G. deutlich. Diese hatte im Arbeitsrechtsstreit gegen die Stadtverwaltung erneut ein Angebot der Stadt abgelehnt: diesmal die Leitung der Projektgruppe für die Gründung eines Eigenbetriebes Kindertagesstätten mit der Option, dann auch die Leitung des Betriebes zu übernehme. Die ehemalige Sozialamtsleiterin hatte das damit begründet, dass es eine befristete Stelle sei und sie nicht über die notwendigen betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Kenntnisse verfüge.

Die Arbeitsgerichtskammer indes hält das Angebot "für geeignet und angemessen". Zu klären sei jetzt noch die Frage, ob die Anhörung des Personalrates bei der fristlosen Kündigung im März 2009 ordnungsgemäß erfolgte. Die Stadt hatte die erneute Ablehnung als "beharrliche Arbeitsverweigerung" gewertet und das Kündigungsverfahren eingeleitet.

Doris G. verwies am Mittwoch noch einmal darauf, dass eine von ihr geforderte Arbeitsplatzbewertung, die Auskunft gibt über die Anteile der einzelnen Tätigkeiten, von der Stadt nicht ausgereicht wurde, weil über die Verteilung keine Klarheit bestanden habe. Rechtsanwalt Thomas Markworth als Vertreter der Stadt verwies darauf, dass schon die Bezeichnung "Leitung der Projektgruppe" Aufschluss über die Tätigkeit gebe.

Markworth widerlegte außerdem die Behauptung von G., die Stelle sei "minderwertig". "Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten ist ein besonders wichtiges Thema für die Stadt, sowohl politisch als auch finanziell." Im übrigen würde die fachliche Arbeit von den Experten der Projektgruppe gemacht. "Die Klägerin wäre für deren Anleitung und Führung verantwortlich gewesen. Als Juristin müsste sie dazu in der Lage sein. Die Klägerin aber ist von Emotionen zerfressen, so dass das Misstrauen überwiegt und keine Einigung möglich ist".

Das Gericht beendete die Sitzung mit einem Vergleichsangebot, das unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von G. mit der Stadt zum 31. Dezember 2009 sowie eine Abfindungszahlung der Stadt in Höhe von fünf Brutto-Monatsgehältern und einer tariflichen Sonderzahlung für 2009 vorsieht.

Doris G. ist 2004 vom damaligen Oberbürgermeister entlassen worden und hat dagegen erfolgreich geklagt. Auch drei weitere Kündigungen hielten gerichtlichen Prüfungen in mehreren Instanzen nicht stand. Die Stadt musste Doris Görnert weiter bezahlen.