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Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss: Fördermittel sollen doch fließen

Von Katrin Löwe 30.06.2003, 17:01

Köthen/MZ. - Rund 63 000 Euro hatte der Ausschuss im Mai 2002 für das Projekt bewilligt. Nun aber sollte der Zuwendungsbescheid widerrufen werden.

Hauptargument der Verwaltung ist, dass sich durch Fördermittel, welche die Kirche nach dem Zuwendungsbescheid des Kreises noch vom Arbeitsamt erhalten hat, eine Überfinanzierung ergibt. "Sie sind auf die Fördermittel des Landkreises nicht mehr angewiesen, ich sehe nicht, dass die Finanzierung des Projektes gefährdet ist", so Jens Blume, Bereichsleiter Rechtsangelegenheiten.

Und die Verwaltung sei nun einmal verpflichtet zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln. Vorgeworfen wird den Antragstellern zudem, ihrer unverzüglichen Mitteilungspflicht über neue Finanzierungsquellen nicht rechtzeitig nachgekommen zu sein.

Hintergrund: Am 13. Mai 2002 war der noch aus 2001 stammende Antrag der Kirchengemeinde vom Jugendhilfeausschuss bewilligt worden - wenn auch nicht in voller Höhe (beantragt waren rund 100 000 Euro). Zu diesem Zeitpunkt ging man von einer Gesamtinvestitionssumme von etwas über einer Million Euro aus. Am 26. Mai reichte die Kirche dann einen Fördermittelantrag beim Arbeitsamt ein. Bereits zu diesem Zeitpunkt, sagt die Verwaltung, hätte die Kirche auch den Kreis informieren müssen - spätestens jedoch, als sie im Juli den Zuwendungsbescheid des Kreises erhalten habe. Eine schriftliche Information habe es jedoch erstmals gegeben, nachdem das Arbeitsamt im August rund 693 000 Euro Fördermittel bewilligt hatte.

Die Gesamtinvestition ist mittlerweile auf rund 1,3 Millionen Euro gestiegen. Aber auch jetzt und selbst dann, wenn die Stadt Köthen weitere beantragte Fördermittel in Höhe von 200 000 Euro nicht bewillige, sei das Projekt noch überfinanziert, heißt es von der die Verwaltung.

Eine Argumentation, der sich die Anwesenden nicht ganz anschließen konnten. "Es ist doch erfreulich, wenn ein freier Träger 200 000 Euro auf den Tisch legt und ein Riesen-Darlehen (511 000 Euro - d. Red.) aufnimmt. Wenn sich irgendein Weg findet, das Darlehen zu reduzieren, ist das doch sehr sinnvoll", so der evangelische Kreisoberpfarrer Dietrich Lauter. Der Bedarf für diese Kindereinrichtung sei da, war er sich mit anderen einig, die Pluralität der Träger wünschenswert. "Wir sollten nicht danach suchen, wie es nicht geht, sondern danach, wie es geht", meinte Stefan Westphal (CDU).

Gegen den Verstoß gegen die Mitteilungspflicht wehren sich die Betroffenen. Sowohl in Ausschusssitzungen als auch in Gesprächen sei sehr wohl über den Antrag beim Arbeitsamt informiert worden, haben bislang Hans-Martin Riemen in einem Rundschreiben an die Ausschussmitglieder und Bernhard Nordhoff als Anwalt der Kirche bekräftigt. Riemen untermauerte dies in einem Schreiben polemisch mit einem Vergleich der Bearbeitungszeiten bei der Verwaltung und der Informationsfristen von Seiten der Kirche.

Ob der nunmehr gefasste Beschluss so umgesetzt werden kann, ist im Übrigen fraglich. Rechnungsprüfungsamtsleiter Ulrich Fanneß deutete bereits Einsprüche an, "weil hier Geld ausgegeben wird, was nicht erforderlich ist". Und zudem eine einseitige Förderung der Stadt Köthen bedeuten würde. Die nämlich trägt für den Kindergarten mit den Betriebskosten-Erstattungen laut neuer Satzung auch Kreditkosten mit, würde also von einer Verringerung der Kreditsumme profitieren.