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Ist das erlaubt? Ist das erlaubt?: Blitzer lauert in Waldersee auf der "falschen" Straßenseite

Von Heidi Thiemann 02.03.2016, 20:15
Das städtische Blitzerauto in Waldersee. Das steht vermeintlich auf der falschen Straßenseite. Doch hier gilt ein Sonderrecht.
Das städtische Blitzerauto in Waldersee. Das steht vermeintlich auf der falschen Straßenseite. Doch hier gilt ein Sonderrecht. H. Bense

Dessau - Das Blitzerauto der Stadt auf der falschen Straßenseite? Holger Bense staunte nicht schlecht, als er vor ein paar Tagen das Auto des Stadtordnungsdienstes in der Walderseer Kreisstraße auf der linken Seite - entgegengesetzt zur Fahrtrichtung - sah. Das hatte den stadteinwärts aus Vockerode kommenden Verkehr vom Heckbereich aus überwacht. „Ist das überhaupt gestattet?“, fragt Bense. Würde ein Bürger sein Fahrzeug so parken, würde er von den Ordnungshütern verwarnt. Und: Werden durch die falsche Parkposition nicht andere Verkehrsteilnehmer irritiert und abgelenkt? Zum Beweis schoss der MZ-Leser ein Foto.

Im vergangenen Jahr wurden in Dessau-Roßlau rund 24.000 Verkehrsteilnehmer geblitzt. 11.000 Verkehrssünder gingen dabei der mobilen Überwachung in die Falle. In 13.000 Fällen lösten die stationären Blitzer aus. Insgesamt bescherte das zu schnelle Fahren der Stadt Dessau-Roßlau Einnahmen in Höhe von 424.000 Euro. Darunter sind 70.000 Euro, die die Stadt vom Land erhalten hat. Denn alle Überschreitungen im Bußgeldbereich (über 35 Euro), die für den Fahrer Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbot bedeuten, werden von der Zentralen Bußgeldstelle in Magdeburg bearbeitet. Per Erlass werden die Einnahmen aus diesen Verfahren geteilt, so dass die Stadt Dessau-Roßlau davon 50 Prozent erhält.

Doch alles hat seine Richtigkeit, sagt Kerstin Schulz, Leiterin des Stadtordnungsdienst und der Zentralen Bußgeldstelle in der Stadt. „Wir wollen uns nicht auf die Lauer legen.“ Und trotzdem kann das bekannte Blitzerauto durchaus mal auf der „falschen“ Seite stehen.

Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Gefahrenabwehr. Kommunen über 20.000 Einwohner wird sie übertragen, weshalb die Doppelstadt schon seit 1998 blitzt. Sowohl der Polizei als auch der Stadt ist es beim Blitzen erlaubt, in Ausnahmefällen Sonderrechte anzuwenden. Die sind in Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Und ein Ausnahmefall war auch das Blitzen in der Walderseer Kreisstraße. Auch an anderer Stelle im Stadtgebiet wurde davon schon Gebrauch gemacht. Warum? Weil der mobile Blitzer in Waldersee bekannt ist, so Schulz. Am Ortseingang oder hinter dem Blitzer hat mancher Verkehrsteilnehmer aber seinen Fuß flott auf dem Gas. Und weil sich die Verkehrsteilnehmer vornehmlich nach rechts orientieren, wurden sie vom links stehenden Blitzer erfasst.

Nur eine Ausnahme

„Die Messtechnik ist für diesen Einsatz zugelassen“, sagt Schulz. Alle Messungen sind rechtsverwertbar. Wenn sich die Beamten für diese Methode entscheiden, sei das zulässig. „Trotzdem sollte das die Ausnahme bleiben. Der Standard ist das nicht“, so die Abteilungsleiterin im Ordnungsamt. Die Zahlen würden den Messbeamten Recht geben, verteidigt sie die Messungen. Dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, sieht sie nicht. Da das Auto in der Parkbucht gestanden hatte, seien weder der fließende Verkehr, noch Radfahrer oder Fußgänger behindert worden.

Die Messungen würden im Übrigen nicht durchgeführt, weil das Geld in die Stadtkasse bringt. „Die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist das Hauptziel jeder Verkehrsüberwachung“, sagt Schulz. Denn noch immer ist überhöhte Geschwindigkeit eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. (mz)