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Geplante Abschiebehaft Geplante Abschiebehaft: Mauer fällt an ehemaliger Justizvollzugsanstalt in Dessau

Von Annette Gens 16.10.2019, 11:56
Die Abrissarbeiten an der ehemaligen JVA Dessau.
Die Abrissarbeiten an der ehemaligen JVA Dessau. Thomas Ruttke

Dessau - Das Land Sachsen-Anhalt setzt an der ehemaligen Justizvollzugsanstalt erste Maßnahmen für den Umbau zu einer Abschiebehaft um. Seit Montag laufen Abrissarbeiten. Entfernt wird im hinteren Bereich des Areals an der Agnesstraße eine Begrenzungsmauer. Es ist aber eine teilweise Erneuerung der Mauer vorgesehen, geht aus der Antwort auf eine MZ-Anfrage an das sachsen-anhaltische Finanzministerium hervor, unter dessen Ägide das Objekt verwaltet wird.

Die Abbrucharbeiten seien aus Sicherheitsgründen notwendig geworden. „Die Beton-Außenmauer um das Areal besteht aus unterschiedlichen konstruktiven Abschnitten. Für den Teil der Beton-Außenmauer, der noch aus DDR-Zeiten stammt, kommt eine Ertüchtigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage“, erklärte Ministeriums-Sprecher Andreas Hein die in dieser Woche begonnene Baumaßnahme.

Für die Schaffung einer Abschiebehaft am Dessauer Standort hatte die Landesregierung bereits am 9. Juli die Weichen gestellt und diese beschlossen. Der eigentliche Umbau soll voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2022 geplant. Derzeit geht die Landesregierung von Baukosten in Höhe von zehn Millionen Euro aus. Dazu kommen Erstausstattungskosten im sogenannten Hafthaus1. Wie viele Haftplätze entstehen, ist offen.

Voraussetzung für den Baubeginn ist eine so genannte „Haushaltsunterlage“

Der ehemalige Dessauer Justizstandort erfüllt mit seiner zentralen Lage, der kurzen Entfernung zum Flughafen Leipzig/ Halle sowie zum Autobahnnetz und den teilweise bereits bestehenden äußeren Sicherheitseinrichtungen die logistischen Anforderungen für eine Abschiebehaft, hatte das Land seine Wahl für Dessau begründet. Voraussetzung für den Baubeginn ist eine so genannten „Haushaltsunterlage“, die derzeit vom Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement erarbeitet wird. Der Finanzausschuss muss sie absegnen. Das ist noch nicht erfolgt.

Die Dessauer Justizvollzugsanstalt wurde bis 2015 genutzt. Begründet wurde die Schließung damals mit einem Überangebot von Haftplätzen im Land. Das Land plant inzwischen, einzelne Gebäude auf der Liegenschaft einer neuen Nutzung zuzuführen. Das betrifft zum Beispiel eine im Objekt befindliche ehemalige Produktionshalle, die gegenwärtig als Aktenlager hergerichtet wird. Die 400 Quadratmeter große Halle wurde erst 2011 gebaut. Abgerissen werden sollen das Küchengebäude und Anbauten an einem der Hafthäuser.

Im Jahr 2018 wurde in 49 Fällen Abschiebungshaft in Einrichtungen anderer Bundesländer vollzogen

Sachsen-Anhalt verfügt momentan über keine Abschiebehaft. Bis 2014 waren Abschiebegefangene in der Justizvollzugsanstalt Volkstedt untergebracht. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war das nicht mehr möglich. Deshalb greift das Land momentan auf Abschiebeeinrichtungen anderer Bundesländer zurück.

Genutzt wurden in den letzten eineinhalb Jahren hauptsächlich Einrichtungen in Hannover-Langenhagen, Hamburg, Dresden und Bremen. Darüber hinaus gab es vereinzelt Unterbringungen in Einrichtungen in Eichstätt, Pforzheim, Büren und Ingelheim.

Im Jahr 2018 wurde in 49 Fällen Abschiebungshaft in Einrichtungen anderer Bundesländer vollzogen. Im ersten Halbjahr 2019 betraf dies 34 Fälle. Das geht aus einer kleinen Landtagsanfrage von Eva von Angern (Die Linke) hervor. Sie hatte sie im August an die Landesregierung gestellt. (mz)