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Folgen des Corona-Virus Folgen des Corona-Virus: Arbeitsagentur und Jobcenter reduzieren Termine und Kontakte

Von Sylke Kaufhold 18.03.2020, 08:29
Das Logo der Arbeitsagentur am Eingang zum Jobcenter.
Das Logo der Arbeitsagentur am Eingang zum Jobcenter. Archiv/dpa

Dessau - Auch die Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg und das Jobcenter Dessau-Roßlau stellen ihre Arbeitsweise auf die Corona-Krise um und minimieren die persönlichen Kundenkontakte.

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich Agentur und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. „Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können“, erklärt Torsten Narr, Chef der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg. „Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.“

Besuche in den Behörden nur noch in Notfällen erwünscht

Besuche in den Behörden sind ab sofort nur in Notfällen erwünscht. „Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen“, erklärt Agentursprecherin Marion Kopelke. Wer sich arbeitslos melden muss, könne dies auch telefonisch tun. Auch die Grundsicherung könne erstmal formlos beantragt werden, zum Beispiel auch über den Hausbriefkasten der Dienststelle. „Es entstehen keine Nachteile, wenn nicht persönlich vorgesprochen wird“, betont Kopelke.

Einen Antrag auf Grundsicherung können auch die Arbeitnehmer stellen, deren Kurzarbeitgeld für die Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht oder Eltern, die für die Betreuung ihres Kinder eine unbezahlte Freistellung nehmen müssen. Die Antragsstellung für Grundsicherung wirkt auf den 1. des Monats zurück, egal an welchem Tag des Monats der Antrag gestellt wird.

„Wir agieren so gut es geht unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist,“ betont Torsten Narr. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Grundsätzlich sollen alle Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden

Grundsätzlich können also ab sofort alle Anliegen, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter betreffen, telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. In diesem Zusammenhang bittet das Jobcenter darum, die eigene Telefonnummer mitzuteilen, um die Möglichkeit der Rückfragen und Absprachen zu haben, sagt Jobcentersprecherin Anja Pannier.

››Die telefonische Erreichbarkeit ist gegeben für die Arbeitsagentur unter 0800/4555500 (gebührenfrei) und 0340/ 502 1451, sowie für das Jobcenter Dessau-Roßlau unter 0340/ 502 1999.

››Per Mail sind das Jobcenter unter [email protected] erreichbar und die Arbeitsagentur über www.arbeitsagentur.de/eServices. Bei letzterer Adresse können Anträge auf Alg I und II hochgeladen werden. (mz)