Flugplatz Flugplatz: Unfall ohne Untersuchung

Dessau/MZ - Die verpatzte Landung eines Motorseglers wird von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig als „Unfall“ klassifiziert. „Es wird keine tiefergehenden Untersuchungen geben“, sagte Johann Reuß, Sprecher der BFU auf MZ-Anfrage.
Zwischenfall am 6. Mai
Bei dem Zwischenfall, der sich am 6. Mai gegen 15.30 Uhr auf dem Dessauer Flugplatz ereignet hat, war eine Maschine vom Typ Grob 109 vor der eigentlichen Landebahn und damit zu früh aufgesetzt. Dabei war das Fahrwerk abgebrochen, außerdem hatte es eine Bodenberührung des Propellers gegeben. Überschlagen hat sich das Flugzeug entgegen ersten MZ-Informationen nicht. Verletzt wurde niemand.
Da die verunglückte, aus Schönebeck stammende Maschine relativ schnell aus der Gefahrenzone entfernt wurde, hatten Augenzeugen vermutet, es würde etwas vertuscht werden. Die BFU hatte aber die Erlaubnis zur Beräumung gegeben. „Es gibt einen diensthabenden Unfalluntersucher, der nach Schilderung des Unfalls entscheidet, wie weiter vorzugehen ist“, erläuterte Reuß das festgeschriebene Prozedere. Wenn kein Unfalluntersucher vor Ort geschickt wird, könne die Unfallstelle zur Beräumung freigegeben werden. Im konkreten Fall sei das passiert.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung wurde am 1. September 1998 als eigenständige Bundesoberbehörde errichtet und ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unmittelbar nachgeordnet. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb von zivilen Luftfahrzeugen (FLUUG), vom 1. September 1998. Das Gesetz sieht eine unabhängige Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen vor.
193 „Ereignisse“ im vorigen Jahr
2012 hatte es in Gesamt-Deutschland 193 sogenannte Ereignisse in der Zivilluftfahrt gegeben. Dabei starben 62 Menschen, 49 wurden schwer verletzt.