Ehemalige JVA in Dessau Ehemalige JVA in Dessau: Land möchte Gebäude als Abschiebehaftanstalt nutzen

Dessau - Die ehemalige Dessauer Justizvollzugsanstalt soll ab 2019 als Abschiebehaftanstalt für Sachsen-Anhalt genutzt werden. Das Land will dort 30 Plätze einrichten. Das hat das Innenministerium bestätigt. Untergebracht werden die Gefangenen in einem der früheren Hafthäuser der 2015 geschlossenen JVA.
Dessau ist die „wirtschaftlichste Lösung“
Nach MZ-Informationen war dies schon länger der Plan im Ministerium, allerdings hatte bislang das für das Objekt zuständige Finanzministerium abgelehnt. Wegen der Kosten für eine Sanierung.
Nach Prüfung mehrerer Objekte war Dessau allerdings „die wirtschaftlichste Lösung“, sagt Wolfgang Borchert, Sprecher des Finanzministeriums.
Sanierungskosten werden auf bis zu zwei Millionen Euro geschätzt
Erst in der vergangenen Woche konnten sich die beiden Ressorts einigen. Laut MZ-Informationen werden die Sanierungskosten der fast leerstehenden JVA auf bis zu zwei Millionen Euro geschätzt. Die konkrete Planung soll nach dem Winter erfolgen. „Die Arbeiten sollen 2018 beginnen und werden nicht ewig dauern“, so Borchert.
Andere Nutzungen sind nicht ausgeschlossen
Was diese Kehrtwende für andere Pläne mit der Immobilie bedeutet, ist offen. Borchert betont aber: „Das Haus soll wieder in Gänze genutzt werden. Das schließt andere Nutzungen nicht aus. Welche und wann, muss geprüft werden.“ In der Diskussion war, dass das Amtsgericht für die Dauer der Sanierung des Sitzes in der Willy-Lohmann-Straße ins Hauptgebäude zieht. Auch eine Nutzung als Archivstandort des Landes war denkbar.
In Abschiebehaft kommen Asylbewerber, die sich ihrer Abschiebung entziehen könnten
In Abschiebehaft können abgelehnte Asylbewerber genommen werden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich ihrer Abschiebung entziehen wollen. Dafür braucht es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine eigene Einrichtung. Sachsen-Anhalt hatte zuletzt mit anderen Bundesländern kooperiert - im Aufwand für Personal und Kosten soll eine eigene Haftanstalt aus Landessicht aber sinnvoller sein.
Bei Abschiebehaft handelt es sich nicht um eine Strafhaft
Für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam sind richterliche Anordnungen nötig, es handelt sich aber nicht um eine Strafhaft. Die Häftlinge bleiben nur so lange in der Einrichtung, bis die Rückführung erfolgt. Der Gewahrsam gilt für Fälle, in denen die Abschiebung kurz bevor steht und alle Voraussetzungen wie gültige Pass-Dokumente, Zustimmung des Aufnahmelandes und Transport geklärt sind. Bei einer Abschiebungshaft dagegen sind noch mehr Fragen offen.
Gefangene bleiben bei Abschiebungshaft höchstens 18 Monate im der Anstalt
Beim Gewahrsam bleiben Gefangene höchstens zehn Tage, bei einer Abschiebungshaft bis zu 18 Monate. 2016 und im ersten Halbjahr 2017 waren laut Innenministerium die Gefangenen aus Sachsen-Anhalt im Schnitt 22 Tage in Haft. Der kürzeste Aufenthalt betrug vier Tage, der längste 71 Tage. 2016 waren 60 Menschen in Abschiebehaft, 35 wurden tatsächlich abgeschoben. Derzeit leben knapp 8 000 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt.
Genaue Art der Unterbringung muss noch geplant werden
In der Einrichtung gibt es eine soziale Betreuung. „Den Abschiebungsgefangenen wird gestattet, mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen, zuständigen Konsularbehörden und Hilfs- und Unterstützungsorganisationen Kontakt aufzunehmen“, so Danilo Weiser, Sprecher des Innenministeriums. Die genaue Art der Unterbringung müsse aber im Einzelnen noch geplant werden.
JVA wurde im September 2015 geschlossen
Die JVA war im September 2015 geschlossen worden. Türen und anderes Inventar wurden ausgebaut. Geblieben war auf dem 15.000 Quadratmeter großen Areal der offene Vollzug mit wenigen Gefangenen. (mz)