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Handball-2.Liga DRHV erleidet erste juristische Niederlage - Sportgericht weist Wiederaufnahme-Antrag zurück

Der Dessau-Roßlauer HV kämpft in der zweiten Liga weiter gegen das Wiederholungsspiel gegen Essen. Nun aber gab es einen ersten Dämpfer.

24.06.2025, 09:46
Blick in die Essener Halle: Hier soll am Sonntag gespielt werden.
Blick in die Essener Halle: Hier soll am Sonntag gespielt werden. Foto: IMAGO/RHR-Foto

Dessau-Rosslau/MZ. - Handball-Zweitligist Dessau-Roßlauer HV hat eine erste juristische Niederlage erlitten.

Wiederholungsspiel zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV soll am Sonntag, 29. Juni, stattfinden

Das Bundesgericht des DHB unter Vorsitz von Dr. Hans-Jörg Korte hat am Freitag beschlossen, den Wiederaufnahme-Antrag des Dessauer-Roßlauer HV abzulehnen. Das hat die Handball-Bundesliga am Montag mitgeteilt.

„Daraus ergibt sich, dass das durch das DHB-Bundesgericht vorgeschriebene Wiederholungsspiel in der 2. Handball-Bundesliga zwischen TuSEMEssen und dem Dessau-Roßlauer HV gespielt wird“, so die Liga. Die Partie ist für Sonntag, 29. Juni, 17 Uhr), angesetzt. Das laufende Spieljahr endet einen Tag später. Es ist weiter unklar, mit welchem Kader der Dessau-Roßlauer HV bestreiten kann und wird.

Das DHB-Bundesgericht habe laut eigenen Angaben keinerlei Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens feststellen können, heißt es in einem HBL-Statement. Zuvor hatte das Bundesgericht eine Revision ausgeschlossen.

Vor Wiederholungsspiel:Wann ist Trainingsstart, welcher Spieler ist dabei - DRHV mauert sich ein

Das Bundessportgericht stellt zudem noch einmal klar, dass TuSEM Essen mit Einspruch und Revision gegen die ursprüngliche Spielwertung (27:28 zugunsten des Dessau-Roßlauer HV) ausdrücklich eine Wiederholung des Spiels erreichen wollte. Offenbar hatte der DRHV argumentiert, dies sei nicht bekannt gewesen. Wie das sein könnte, „erschließt sich dem Bundesgericht nicht im Ansatz“.

Zum einen gehöre ein aufgrund des Urteils angeordnetes Wiederholungsspiel zur Spielsaison einer Mannschaft, zum anderen sei ein Wiederholungsspiel auch noch nach Abschluss der Spielsaison möglich. Das sei im Geltungsbereich der Rechtsordnung allgemein bekannt und in dieser auch ausdrücklich normiert.

Handball Bundesliga GmbH will das „hohe Gut eines fairen Wettbewerbs“ schützen

Die Handball-Bundesliga sieht sich durch die ablehnende Entscheidung des DHB-Bundesgerichts bestätigt. „Die Möglichkeit, durch Anrufung einer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit spielentscheidende Fehler korrigieren zu können, schützt das hohe Gut eines fairen Wettbewerbs.“ Ob das Wiederholungsspiel einen sportlich fairen Rahmen hat, darauf wurde nicht eingegangen.