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Berechnungsbeispiele Berechnungsbeispiele: So viel Wohngeld gibt es nach der Reform

01.01.2009, 19:44

Halle/MZ. - Folgende Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Beiträge für Heizkosten werden für Dessau-Roßlau ab 1. Januar für die Wohngeldberechnung zugrunde gelegt:

Ein-Personen-Haushalt: 330 Euro Miete + 24 Euro Heizkosten

Zwei-Personen-Haushalt: 402 Euro + 31 Euro Heizkosten

Drei-Personen-Haushalt: 479 Euro + 37 Euro Heizkosten

Vier-Personen-Haushalt: 556 Euro + 43 Euro Heizkosten

Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar mit einem Kind in Dessau-Roßlau

Der Ehemann ist Arbeitnehmer, entrichtet Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Steuern. Das monatliche Gesamteinkommen beträgt abzüglich der Abgaben 1 171,33 Euro. Die Familie zahlt eine monatliche Bruttokaltmiete von 455 Euro, wovon die volle Höhe zuschussfähig ist (Höchstbetrag 479 Euro), der Betrag für die Heizkosten beträgt 37 Euro. Damit ergibt sich eine zu berücksichtigende Miete von 492 Euro. Daraus errechnet sich ein Wohngeldbetrag von monatlich 91 Euro.

Eine verwitwete Rentnerin bewohnt eine 56,28 qm große Wohnung. Die Gesamtmiete beläuft sich auf 322,19 Euro, davon entfallen 64 Euro auf Heizkosten. Ihr monatliches Einkommen besteht aus einer Altersrente von 658 Euro brutto, Witwenrente von 103,11 Euro brutto und einer Unfallrente von 32,90 Euro. Bisher hatte sie aufgrund der Mietobergrenze von 230 Euro für Häuser der Baujahre 1966 bis 1991 keinen Anspruch auf Wohngeld. Nach der Reform erhält die Witwe 38 Euro.