Naturbad Großkühnau Badeverbot in Dessau: Die ersten Tage im Naturbad Großkühnau nach der Schließung

Großkühnau - Das Schild bedarf keiner Erklärung mehr. „Kein Badebetrieb“, steht mit Kreide auf schwarzem Untergrund geschrieben. In der Badeanstalt von Großkühnau sind am Montag nicht nur die Liegewiesen leer, der gesamte Uferbereich ist mit einem Zaun abgesperrt. Am kleinen Kiosk will kaum einer etwas bestellen. Ein typischer Montag in einer Badeanstalt? Mitnichten.
Zukunft des Bades ungewiss
Wie die Zukunft im Naturbad Großkühnau aussehen wird, auf diese Frage kommt von Antje Süß und Wolfgang Höll ein großes Schulterzucken.
Das Ehepaar ist seit vielen Jahren Pächter des Naturbades am Kühnauer See und war am Freitag Adressat einer Verfügung des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
In dem Schreiben werden beide aufgefordert, den Badebetrieb im Naturbad unverzüglich und durch Absperrung des gesamten Badebereichs einzustellen.
Die „zwangsweise Einstellung des gesamten Badebetriebes bleibt solange angeordnet, bis Sie den Nachweis (Vereinbarungen, Arbeitsverträge) erbringen, dass während der Öffnungszeiten des Bades die Beaufsichtigung des Badebetriebes durch ausreichend geschulte Fachkräfte abgesichert wird“, schreibt Amtsleiterin Marlis Lindner.
Bundesweite keine geeignete Badeaufsicht gefunden
Dass genau letzteres geschehen wird, halten die Pächter für unwahrscheinlich. „Wir haben der Stadtverwaltung im August in einem Gespräch mitgeteilt, dass wir keine Schwimmaufsicht zur Verfügung stellen können“, erklärt Antje Süss.
In der gesamten Republik gebe es keine qualifizierte Badeaufsicht, sagt die Pächterin und weist darüber hinaus auf ihre wirtschaftliche Lage hin. Eine Badeaufsicht sei nicht leistbar. „Und wir können die Verantwortung über die Badegäste nicht übernehmen.“
Doch eine Schwimmaufsicht ist zwingend vorgeschrieben. „Wenn Besitzer von Gewässern oder Badbetreiber einen Badebereich ausweisen, sind sie verkehrssicherungspflichtig.
Egal, ob sie dafür einen Eintritt nehmen oder nicht“, erklärt Holger Friedrich, Geschäftsführer der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, Landesverband Sachsen-Anhalt.
Rettungsschwimmernachweis der Pächterin abgelaufen
Noch vor wenigen Tagen war die Stadt davon ausgegangen, dass die Pächterin einen gültigen Nachweis als Rettungsschwimmerin besitzt. „Unter dieser Voraussetzung wurden im August mit den Pächtern Möglichkeiten ausgelotet“, ersieht Amtsleiterin Lindner aus der Akte.
Erst im Nachhinein bei weiteren Kontrollen durch das Ordnungsamt habe sich herausgestellt, dass der Rettungsschwimmer-Nachweis abgelaufen war.
„Wir mussten daraufhin vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr unverzüglich handeln - leider“, erklärt Lindner und bekräftigt nochmals: „Ein Weiterbetrieb ohne Schwimmaufsicht birgt ein nicht zu kalkulierendes Risiko in sich. Die Sicherheit der Badegäste hat oberste Priorität.“
Pächter haben gesetzliche Verantwortung
Unter diesem Aspekt und übrigens nach Hinweisen von Bürgern hat das Amt nicht nur in Großkühnau kontrolliert. Die Ordnungshüter nahmen laut Lindner auch die anderen öffentlichen Bäder - auch die eigenen - unter die Lupe.
In einem Fall wurde der Pächter nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht ausreicht, wenn er die Badegäste darauf hinweist, dass nach 17.30 Uhr keine Badeaufsicht zur Verfügung stehe. Damit, so Lindner, entziehe er sich seiner gesetzlichen Verantwortung nicht.
Darf die Dessauer Rudervereinigung bleiben?
In Großkühnau, speziell im Naturbad, stehen weitere Fragen im Raum. Mehrmals in der Woche trainieren dort die Mitglieder der Dessauer Rudervereinigung mit ihren Drachenbooten. Dürfen sie das künftig trotz Badeverbots?
Mitte September findet im Naturbad das nächste öffentliche Drachenbootrennen statt. Kann es durchgeführt werden? Marlis Lindner sieht einen Unterschied zwischen Baden und Rudern.
Und was das Drachenbootrennen betrifft, müsse die Veranstaltung angezeigt werden. Dann muss man sehen, welche Sicherheitsvorkehrungen der Veranstalter dafür getroffen hat.
Das für Bäder zuständige Sport- und Kulturamt will die Frage des Trainings am Dienstag mit dem Pächter und der Rudervereinigung klären. Beim Training sei immer ein Trainer an Bord. „Es ist die Frage, was dessen Trainerlizenz aussagt“, bittet Kulturamtsleiter Steffen Kuras um Verständnis, eine endgültige Antwort schuldig bleiben zu müssen.
Der Pächter habe am Montag um ein Gespräch gebeten, sagt Kuras. Abgesehen von der Verfügung des Ordnungsamtes, werde weiterhin für das Naturbad eine Lösung gesucht, versichert Kuras.
Diskutiert worden sei zum Beispiel über ein Vereinsbad nach dem Modell der Stillinge. Damit wäre allerdings die Anlage nicht mehr öffentlich zugänglich. „Ich wünsche mir eine Lösung, die die Möglichkeit für alle zulässt, dort zu baden“, weiß Kuras um den Teufelskreis.
Wildes Baden ist riskant
Es gibt übrigens in Großkühnau durch das Badeverbot Reaktionen. Die Leute suchten sich eine eigene Badestelle.
„Wer das tut, muss sich bewusst sein, dass er auf eigene Gefahr badet“, erklärt Lindner den feinen rechtlichen Unterschied. Wer im naturgeschützten Bereich des Sees badet, der riskiere eine Ordnungsstrafe. Das Naturbad wiederum wurde als öffentliches Bad verpachtet. Eben dieser Fakt setzt eine Schwimmaufsicht voraus. (mz)

