Kurioser Fall in Dessau Autofahrer lässt in der Poststraße Tür offen - Polizei nimmt Papiere mit und schließt ab
In Dessau hat ein Autofahrer sein Auto mit offener Tür unbeaufsichtigt stehengelassen. Die Polizei kümmerte sich darum, das nichts aus dem Fahrzeug gestohlen wird.

Dessau/MZ - Sie dürfte zu den weniger bekannten Regeln im Straßenverkehr zählen: Der Paragraf 14 in der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autos beim Verlassen gegen „unbefugtes benutzen“ gesichert werden müssen. In der Regel bedeutet das: abschließen.