Anklage Bandendiebstahl Anklage Bandendiebstahl: Gefangener flieht von Dessauer Gericht - Suche mit Helikopter

Dessau - Die Polizei sucht derzeit mit einem Großaufgebot nach einem mehrfach vorbestraften Gefangenen, der am Montagmorgen vom Landgericht Dessau fliehen konnte. Seit den Morgenstunden kreist deshalb ein Hubschrauber über dem Stadtgebiet von Dessau.
Wie ein Sprecher des Justizministeriums auf MZ-Nachfrage mitteilt, sei der Mann aus der Haftanstalt in Burg zu einem Gerichtstermin zum Landgericht nach Dessau gebracht worden.
Dabei sei ihm kurz vor 9 Uhr die Flucht beim Gang in den Gerichtssaal gelungen. Er soll schon im Auto die Fesseln an einer Hand abgestreift und dann beim Aussteigen mit einem Beutel um sich geschlagen haben. Durch die dabei entstandene Verwirrung konnte er in Richtung Stadtpark flüchten.
Der junge Mann nutzte eine besondere Situation am Landgericht in Dessau aus: Dort wird gerade die Tiefgarage saniert. Der Antransport der Gefangenen erfolgt deshalb über einen Seiteneingang in der Mariannenstraße.
Als der Mann flüchtete befand er sich noch in Obhut der Wachleute aus der Haftanstalt in Burg und war von den Beamten in Dessau noch nicht übernommen worden.
Vor Gericht wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls
Der gesuchte Mann soll 27 Jahre und mit T-Shirt und Handfesseln geflüchtet sein. Er stand mit vier weiteren Angeklagten aus dem Raum Bitterfeld-Wolfen wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in insgesamt 20 Fällen vor Gericht. Der Prozess war Anfang Juni gestartet.
Die Gruppe soll zwischen Dezember 2016 und Oktober 2017 an verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg vornehmlich in Tankstellen eingebrochen sein, um dort Tabakwaren und Bargeld zu entwenden. Zudem sollen zwei der Angeklagten bei einem Einbruch in ein Betriebsgrundstück in Delitzsch etwa 50.000 Euro und zwei Luxusautos erbeutet haben.
Der Geflüchtete verbüßt aktuell bereits eine Haftstrafe wegen mehrerer anderer Vergehen
Wie das Justizministerium mitteilt verbüßt der Geflüchtete aktuell in der JVA Burg schon eine mehrjährige Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Dulden des Fahrens ohne Fahrlaubnis sowie Diebstahl in besonders schwerem Fall.
Sollte sich bestätigen, dass der Flüchtige mit einem Beutel um sich geschlagen hat, könnte die ansonsten straffreie Flucht für ihn auch rechtliche Konsequenzen haben, etwa wegen Nötigung oder versuchter Körperverletzung.
Die näheren Umstände, wie es zur Flucht kommen konnte, werden vom Justizministerium untersucht. (mz)