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Angst vor Umzug ist unbegründet

Von Ute Hartling-Lieblang 04.05.2005, 16:52

Köthen/MZ. - Wie Landrat Ulf Schindler jetzt auf einer Pressekonferenz erläuterte, habe man sich darauf verständigt, weil der Wohnungsmarkt eine andere Verfahrensweise gar nicht hergebe. Vor allem der Mangel an Ein- und Zwei-Raum-Wohnungen bei beiden Wohnungsunternehmen ist dafür ausschlaggebend. Wird die Wohnungsgröße in einem vertretbaren Rahmen überschritten, soll das über pauschale Berechnungen ausgeglichen werden.

Wie die MZ im Februar nach einer ersten Analyse der Wohnraumsituation von ALG II-Empfängern berichtet hatte, hätten danach von 878 ausgewerteten Bedarfsgemeinschaften etwa 282 in kleinere Wohnungen wechseln müssen. Ulf Schindler schloss nicht aus, dass im Landkreis Köthen noch in diesem Jahr die neue Richtlinie "Kosten der Unterkunft" fertig gestellt sein wird, bisher orientiert man sich im Landkreis an den Bestimmungen, die zuvor für Sozialhilfeempfänger galten.

Generell tendiert man dazu, nicht so sehr die Quadratmeterzahl, sondern die Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche, die für eine Sozialwohnung im Landkreis bei 4,35 (plus Betriebskosten 1,80 Euro) liegen, bei der Beurteilung des Einzelfalls heranzuziehen.

Der Geschäftsführer der Köthener Wohnstätten, Helmut Blachowiak, sagte gegenüber der Presse: "Wir sind mit dem Gespräch sehr zufrieden. Denn wir wollen auch den Mitgliedern eine Perspektive in unserer Genossenschaft geben, die in einer schwierigen Situation sind." Damit habe man in Köthen im Vergleich zu anderen Kommunen eine gute Lösung gefunden. Das betreffe vor allem auch das Problem der Abtretungserklärungen.

Bei Mietrückständen sind die Vermieter somit auf der sicheren Seite. Generell stehe es jedem ALG II-Empfänger frei, ob er von vornherein eine solche Abtretungserklärung unterschreibt, was zur Folge hat, dass das Wohngeld direkt an den Vermieter gezahlt wird, wie Steffi Erhardt, stellvertretende Geschäftsführerin der Arge, informiert. Es sei allerdings ratsam und vereinfache die Verfahrenswege.