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«Alte Malzfabrik» frei für Investoren

Von Heiko Wigrim 29.03.2005, 15:00

Könnern/MZ. - "Die Stadtbibliothek befindet sich nach dem Satzungstext noch im Kulturhaus. Dabei ist sie doch längst in die Schule umgezogen. Und etwas weiter hinten ist der Rathausplatz als ungepflegt beschrieben, der obere Rathausplatz sei sogar unbefestigt, wird behauptet. Beides trifft nicht zu, der Rathausplatz sieht gepflegt aus und der obere Teil ist befestigt", zählte Lehnert die von ihm entdeckten Fehler in der Satzung auf.

Etwas genervt meldete sich Stadtrat Reinhard Mahlke (CUWG) zu Wort: Wenn jemand Fehler in Stadtratsunterlagen entdeckt, sei es doch im Interesse aller, bei der Stadtverwaltung anzufragen und das Festgestellte mitzuteilen. In fast allen Fällen sei so eine Korrektur noch vor der Stadtratstagung möglich. "Solche Dinge erst im Stadtrat anzusprechen, kostet uns nur unnötig Zeit. In meinen Augen ist das eher Polemik und keine Sachdiskussion."

"Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan geht mittlerweile ins achte Jahr", erklärte Planungsamtsleiter Mario Braumann zu Beginn des Tagesordnungspunktes Abwägung. Diese acht Jahre - die Zeit sei der komplizierten rechtlichen Situation in der Innenstadt geschuldet - seien aber sinnvoll genutzt worden. "Wir haben jetzt eine Industriebrache weniger in der Innenstadt, die bebaut werden kann." Allerdings fehle dazu noch ein Investor.

Stadtrat Lehnert hatte eine Nachfrage zum Einspruch des Gemeindekirchenrates Könnern, Katholisches Pfarramt Bernburg. Darin, so Lehnert, werde bemängelt, dass Teile des Kirchengrundstückes überplant werden und nach dem Bebauungsplan ein Baukörper auf fünf Meter ans Kirchengrundstück heranrücken soll. "Warum wurde vorgesehen, hier unbedingt noch ein Gebäude anzuordnen?"

"Ein Gebäude wurde hier nicht angeordnet. Der Bebauungsplan legt nur Baufelder fest", erläuterte Angela Köcher-Wehr. Darin gebe es Baulinien und Baugrenzen. Baulinien bedeute, ein Gebäude müsse unbedingt bis an die Linie gebaut werden. Baugrenzen bedeute, der Bau könne sich in dieser Reichweite bewegen, muss es aber nicht. "Neben dem Kirchengrundstück sind Baugrenzen vorgesehen. Wenn eine Bebauung passieren soll - darüber entscheidet der Grundstückseigentümer - dann nur bis zu dieser Grenze und nicht weiter." Damit könne jeder leben.