Neue EU-Verordnung Abfall in Gelben Säcken: Wohin mit dem Styropor?

Dessau-Rosslau - Es ist an Hauswände gedübelt, dämmt Dächer und wird oftmals auch an Zimmerdecken geklebt: Polystyrol, vielfach auch bekannt als Styropor. Alles kein Problem, wenn der Stoff ordnungsgemäß verbaut worden ist. Doch wenn er abgerissen wird, dann womöglich schon. Und zwar seit Anfang des Monats. Denn jetzt handelt es sich laut einer EU-Verordnung um Sondermüll, wenn HBCD verarbeitet ist. Das ist ein Flammschutz, der in vielen Polystyrol-Dämmplatten enthalten ist.
Giftiges HBCD soll nicht in Kreislauf der Natur gelangen
„Da ist eine Sache gut gedacht worden“, sagt Dietmar Kornetzky, Abfallbeauftragter vom Stadtpflegebetrieb, denn das giftige HBCD soll nicht in den Kreislauf der Natur gelangen. Er schiebt jedoch ein „Aber“ nach. Weil die Voraussetzungen nicht stimmen. Denn die Frage nach dem Wohin mit dem Material bereitet Kornetzky Kopfzerbrechen. Weil es jetzt gesondert erfasst und in eine zugelassene Verbrennungsanlage gebracht werden muss. Doch in welche? Das Landesverwaltungsamt Halle hatte zwar die Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH Staßfurt und die Dow Olefinverbund GmbH Schkopau benannt. Doch Remondis hat schon abgewunken: „Die von Ihnen nachgefragten Abfälle nehmen wir nicht an.“ Die Antwort aus Schkopau steht noch aus.
Bisher, sagt Kornetzky, wurden Styropor-Abfälle ganz normal mit dem Hausmüll in die Verbrennungsanlagen gebracht. Große Mengen hatte die städtische Entsorgungsanlage ohnehin nie erhalten. Aber als 2009 die Deponie Scherbelberg geschlossen wurde, „wollten wir den Bürgern die Möglichkeit geben, ihr Dämmmaterial vor Ort loszukriegen.“ Die Möglichkeit gibt es auch weiterhin, aber nur noch begrenzt und zwar mittwochs von 13 bis 16.30 Uhr sowie am letzten Samstag im Februar, Mai, August und November von 8 bis 12 Uhr.
Keine Hilfe vom Landesverwaltungsamt
Am Mittwoch wurde das erste Mal nach Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung Dämmmaterial angenommen. Zwei Firmen kamen. Die eine konnte nachweisen, dass ihre Polystyroldämmstoffe erst in diesem Jahr hergestellt wurden und kein HBCD enthalten.
„Das können wir weiter mit den gemischten Siedlungsabfällen entsorgen“, so Kornetzky. Aber im zweiten Fall gab es ein HBCD-Problem und konnte das Material nicht angenommen werden. „Wir hätten ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren in Gang setzen müssen, können es aber nicht, weil wir noch keinen Entsorger und somit auch keinen Entsorgungsnachweis für dieses Material haben.“ Hilfe vom Landesverwaltungsamt bekam Kornetzky bislang nicht. Die zuständige Mitarbeiterin ist derzeit noch im Urlaub. Und ob sich das Problem in den nächsten 14 Tagen klären lässt, ist der Abfallbeauftragte skeptisch.
Was aber ist mit Styropor-Verpackungen?
Was aber ist mit Styropor-Verpackungen, die im Gelben Sack landen? Sind nun womöglich Verpackungen von Fernsehern und ähnlichem auch verboten und Sondermüll? Nein, sagt Kornetzky, alles bleibt wie gehabt. Die Verpackungen dürfen weiterhin in den Gelben Sack wandern. Doch bei Dämmstoffen rät er, zuvor in der Abfallentsorgungsanlage in der Kochstedter Kreisstraße anzurufen. Nicht, dass sich sonst jemand umsonst auf den Weg macht. (mz)
Auskünfte werden unter Tel. 0340/50 34 00 14 beziehungsweise 0340/50 34 00 15 erteilt. (mz)