150 Gramm Crystal 5.500 Euro 150 Gramm Crystal 5.500 Euro: Verteidiger sieht in Prozess "skandalöse Vorgehensweise"

Dessau - Vor dem Landgericht Dessau ist am Montag ein weiteres Verfahren gegen mutmaßliche Drogendealer gestartet - und zwar gegen den Dessauer Sören M. und den Gräfenhainicher Mathias H. Die beiden Männer sind 29 beziehungsweise 30 Jahre alt. Ihnen wird „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ vorgeworfen.
Gefasst wurden die beiden zufällig bei einer Verkehrskontrolle Anfang April in Dessau. Der Wagen, in dem sie mit einer weiteren Person unterwegs waren, wurde eine halbe Stunde nach Mitternacht in der Ludwigshafener Straße gestoppt. H. reagierte aggressiv.
Die Polizisten orderten Verstärkung. H. und M. versuchten wegzulaufen, H. kam nur ein paar Schritte weit, M. immerhin 30 Meter. Auf der kurzen Flucht warf er, so die Anklage, Drogentüten weg mit insgesamt mehr als 150 Gramm Crystal Meth und Amphetaminen.
Bei M. fanden die Polizisten 690 Euro, H. trug sogar 4 860 bei sich - in „szenetypischer Stückelung“, wie es die Dessauer Staatsanwaltschaft formuliert, also vorwiegend in kleineren Scheinen.
Anders als geplant, wurden am ersten Prozesstag keine Zeugen vernommen. Der Grund: H.’s Pflichtverteidiger Sven Tamoschus verlangte, das Verfahren auszusetzen, weil dem Mandanten, dessen Wahlverteidiger und ihm selbst Ermittlungsergebnisse angeblich zu spät übermittelt wurden.
Erst am Freitag seien Teile der Handykommunikation herausgegeben worden mit „tendenziösen Kommentaren“ der Polizei. Das sei eine „skandalöse Vorgehensweise, die von der Kammer goutiert“ werde, kritisierte Tamoschus.
Zudem habe sich die Kammer unter Richter Frank Straube zu wenig bemüht, Termine zu finden, an denen auch H.’s Wahlverteidiger verfügbar sei - was aufgrund dessen Terminplanung sich aber grundsätzlich schwierig gestaltet. Das Vorgehen der Kammer sei verfassungsrechtlich bedenklich.
Die sah das nach einstündiger Beratung anders, vor allem entspannter - und lehnte den Antrag ab. Die Handyauswertung sei der Verteidigung einen Tag nach dem zugegangen, an dem die Kammer sie selbst erhalten hatte, und auch mit dem Wahlverteidiger habe man versucht, Termine zu finden und trotzdem das Verfahren zügig durchzuziehen – schließlich sitzen beide Angeklagte in U-Haft, damit gilt ein Beschleunigungsgebot.
Das Verfahren wird nun wie geplant am Mittwoch, 9.30 Uhr, fortgesetzt. Voraussichtlich werden dann die ersten Zeugen vernommen. (mz)