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Werksiedlung Wolfen Werksiedlung Wolfen: Umstrittene Denkmalschutz-Satzung wird beibehalten

Von Detmar Oppenkowski 05.04.2019, 07:06
Werksiedlung Wolfen
Werksiedlung Wolfen Kehrer

Wolfen - Am Ende war die Entscheidung denkbar knapp: Nach einer mehrstündigen Diskussion über das Pro und Kontra der seit 2011 geltenden vereinfachten Gestaltungssatzung für die Wolfener Werksiedlung im Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen sprachen sich 20 der 38 anwesenden Ratsmitglieder für den Erhalt der kommunalen Richtlinie aus. Sie regelt, was an denkmalgeschützten Häusern verändert werden darf, steht zum Teil aber im Widerspruch zu anderen Bestimmungen.

Entscheidung ist herbe Schlappe für OB Armin Schenk

Die Entscheidung bedeutet für OB Armin Schenk (CDU) eine herbe Schlappe. Er wollte die Satzung lieber heute als morgen kippen, weil sie „nicht dem Denkmalschutzgesetz entspricht“, und einen Denkmalpflegeplan oder eine abgestimmte Gestaltungssatzung aufstellen. Da die „Interessengemeinschaft (IG) Denkmalschutz Werksiedlung Wolfen“ und Wolfens Ortsbürgermeister André Krillwitz (Pro Wolfen) allerdings befürchteten, dass durch den OB-Vorschlag ein Vakuum entstehen würde, wenn die alte Satzung schon weg und der neue Plan noch nicht da ist, schlugen sie einen anderen Weg ein.

Dieser sieht vor, die kommunale Leitlinie vorerst nicht aufzuheben, sondern die bestehende Satzung kurzfristig zu überarbeiten und mittelfristig einen Denkmalpflegeplan aufzustellen. Erst wenn dieser auf dem Tisch liegt, soll die vereinfachte Gestaltungssatzung aufgehoben werden. Dieser Antrag setzte sich nach zähem Ringen schlussendlich durch.

Werden alle rechtswidrigen Umbauten seit 2011 nun geahndet?

Doch was bedeutet dieser Beschluss nun für die betroffenen Hauseigentümer in der Wolfener Werksiedlung? Nach Aussagen von Beobachtern gilt weiterhin: Ober sticht Unter. Sprich: Nach wie vor ist der Landkreis für bauliche Veränderungen, die den Denkmalschutz betreffen, verantwortlich.

Diese Zuständigkeit und Rechtsgrundlage kann die nun getroffene Entscheidung, die städtische Gestaltungssatzung fortbestehen zu lassen, nicht aushebeln. Alle rechtswidrigen Umbauten, die seit 2011 vorgenommen wurden, können folglich geahndet werden.

Das sieht André Krillwitz anders. „Der Landkreis kannte diese Satzung und hat sie nicht beanstandet. Daher muss er die durchgeführten Maßnahmen an den Häusern akzeptieren“, sagt Wolfens Ortsbürgermeister und spricht von „Bestandsschutz“. (mz)