1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Wahlen in Anhalt-Bitterfeld: Wahlen in Anhalt-Bitterfeld: Mehrere Einsprüche in Bitterfeld-Wolfen und Muldestausee

Wahlen in Anhalt-Bitterfeld Wahlen in Anhalt-Bitterfeld: Mehrere Einsprüche in Bitterfeld-Wolfen und Muldestausee

29.11.2016, 09:07
Auszählung von Briefwahlstimmen. (Symbolbild)
Auszählung von Briefwahlstimmen. (Symbolbild) dpa

Wolfen/Pouch/Raguhn - Bitterfeld-Wolfens Rechtsabteilung muss sich mit einem Einspruch zur Oberbürgermeisterwahl beschäftigen. Ein Thalheimer hat nach Angaben des Stadtwahlleiters Joachim Teichmann die 14-tägige Widerspruchsfrist genutzt und fechtet schriftlich das Wahlergebnis an.

CDU-Kandidat Armin Schenk gewann am 6. November die Bitterfeld-Wolfener OB-Stichwahl gegen den Einzelkandidaten Eckbert Flämig mit 57,9 Prozent der Stimmen.

Vorwurf: Wahlsieger wurde in Bitterfeld-Wolfen durch Amtsträger unterstützt

Im Detail bemängelt der Anfechter, dass der Wahlsieger durch einen Amtsträger unterstützt worden sei, schildert Teichmann. Das dürfe der Amtsträger in seiner Funktion nicht, lautet der Vorwurf. „Wir werden den Einspruch in den kommenden Tagen prüfen“, erklärte der Stadtwahlleiter.

Am Ende werde die städtische Rechtsabteilung ihre Einschätzung zum Einspruch begründen und das Papier dem Stadtrat vorlegen. Das Gremium muss die OB-Wahl noch bestätigen. Der Termin dafür liegt im Januar. Im Februar soll Armin Schenk offiziell zum neuen Oberbürgermeister ernannt werden.

Schon vor der Einspruchsfrist monierten Personen vereinzelt Abläufe während der Bitterfeld-Wolfener Wahl. So ließ beispielsweise das Wahlausschussmitglied Hendrik Rohde drei aus seiner Sicht kritische Punkte notieren. Dazu zählten neben der Wahlhilfe durch einen Amtsträger auch eine unversiegelte Wahlurne sowie eine Ungleichheit von Amts wegen bei der Wahlwerbung.

Zu den beiden letzten Punkten blieben Einsprüche in Bitterfeld-Wolfen aus. Bereits vor Beginn der Widerspruchsfrist erklärte die Stadtwahlleitung zu den Wahlurnen, dass sie nicht versiegelt sein müssen, sofern sie verschlossen sind. In Bitterfeld-Wolfen ist die Frist für eventuelle Wahleinsprüche mittlerweile abgelaufen.

Bislang fünf Einwände zur Wahl in Muldestausee

Anders sieht es in der Gemeinde Muldestausee aus. Dort endet die 14-tägige Frist für mögliche Einsprüche erst am 1. Dezember. Grund für die verschiedenen Daten sind die unterschiedlichen Bekanntmachungs-Zeitpunkte des Wahlergebnisses in den Kommunen.

Nach Angaben der Muldestausee-Verwaltung ist zwischen dem 17. und 28. November zwar noch kein Einspruch eingegangen. Allerdings hätten fünf Bürger ihre Einwendungen bereits Tage vor der Frist eingereicht. Diese Schreiben werde die Kommune ebenfalls prüfen.

Hintergrund der Einsprüche sind Wahlkampfzettel, die Einzelbewerber Bodo Werner im Wahlkampf verteilte. Auf ihnen waren nicht nur die Namen seiner Unterstützer, sondern auch deren Funktionsbezeichnungen - etwa „Ortsbürgermeister“ - aufgelistet.

Die Einreicher sehen darin das Neutralitätsgebot verletzt. Der Gemeinderat muss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in seiner Sitzung am 7. Dezember befinden. Bei der Stichwahl hatte sich Einzelbewerber Ferid Giebler mit 76 Prozent der Stimmen klar gegen seinen Konkurrenten durchgesetzt. Bereits in der ersten Runde der Bürgermeisterwahl konnte Giebler 46,5 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen.

Frist für Einsprüche läuft noch in Raguhn-Jeßnitz

Aus der Stadt Raguhn-Jeßnitz sind bislang keine Einsprüche bekanntgeworden. Dort dürfte die Einspruchsfrist aber ebenfalls noch laufen, da das Wahl-Ergebnis erst vor wenigen Tagen im Amtsblatt veröffentlicht wurde. (mz)