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Veto gegen illegale Marina Veto gegen illegale Marina: Gemeinderat in Muldestausee kritisiert erneut Poucher Schlossterrassen

Von Detmar Oppenkowski 27.08.2018, 11:36
Der Muldestausee-Gemeinderat kritisiert, dass die Dalben für die geplante Marina, also die Holzpfähle, ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet wurden. Zudem ist der empfohlene Sicherheitsabstand von 100 Metern nicht eingehalten worden.
Der Muldestausee-Gemeinderat kritisiert, dass die Dalben für die geplante Marina, also die Holzpfähle, ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet wurden. Zudem ist der empfohlene Sicherheitsabstand von 100 Metern nicht eingehalten worden. André Kehrer

Pouch - Die geplanten Poucher Schlossterrassen mit über 100 Ferienhäusern und eigener Marina sind im Muldestausee-Gemeinderat erneut heftig diskutiert worden. Nachdem die federführende Blausee GmbH nachgebessert hat und eine angedachte Feuerwehr-Zufahrt, die über den Gemeindestrand verlaufen sollte, neu und damit nun außerhalb dieses Bereichs plant, stellte Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) zwar zunächst fest: „Damit sind alle unsere Forderungen erfüllt.“

Doch diese Einschätzung teilten einige der Ratsmitglieder ganz und gar nicht. Denn der Streit entfachte sich nun an dem angedachten Steg. Für die Bootsanlegestelle sind bereits Pfähle gesetzt worden.

Fasst man inhaltlich die Debatte zusammen, so gibt es im Kern zwei Probleme mit dem Bauwerk: Einerseits existiert für das bereits vorhandene Grundgerüst keine wasserrechtliche Genehmigung. Andererseits stört man sich an dem Sicherheitsabstand zwischen Kommunal-Strand und Privat-Marina. Dieser soll eigentlich 100 Meter betragen.

Bürgermeister Ferid Giebler sieht die Zuständigkeit bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises

Tatsächlich ist das Steg-Grundgerüst nur 50 Meter von der Schutzzone entfernt. Die Landkreis-Verwaltung und Blausee verständigten sich schon vor geraumer Zeit darauf, dass der verkürzte Sicherheitsabstand in Ordnung wäre, wenn der Gemeinderat dieser Ausnahme zustimmt.

Pro-Muldestausee-Chef Thomas Ehrlich bezweifelte aber, dass selbst der eingeschrumpfte Schutzstreifen eingehalten worden sei, also nicht einmal den 50 Metern entspricht. Volker Olenicak (AfD), der ebenfalls der Pro-Muldestausee-Fraktion angehört, sagte: „Da der Steg illegal errichtet wurde, müssen wir nicht nachträglich über den Sicherheitsabstand verhandeln. Der hat nach wie vor 100 Meter zu betragen.“

Daraufhin entgegnete Giebler: „Wir haben mit den Gebäudehöhen für die Ferienhäuser und der Breite des Strandes alle Punkte, die uns als Gemeindeverwaltung betreffen, mit dem Investor besprochen und konnten uns auf Kompromisse einigen.“ Allerdings gehöre die Marina nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern müsse von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises beurteilt werden. „Aus meiner Sicht ist es jetzt daher wichtig, dass das Verfahren nicht einfach gestoppt, sondern zum Abschluss gebracht wird.“

Was mit den bereits errichteten Marina-Pfählen im Goitzsche-See passiert, ist offen

Giebler wies die Pro-Muldestausee-Fraktion aber darauf hin, dass sie vor der Schlussabstimmung über die Schlossterrassen einen Antrag über Änderungen in strittigen Punkten einbringen kann. Nach einer kurzen Unterbrechung lag dieser vor. Der Inhalt lautet: „Die Marina ist so einzukürzen, dass der Sicherheitsabstand zum Strand 100 Meter beträgt.“

Auf diesen Inhalt konnte sich eine Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder verständigen, so dass anschließend auch der eigentliche Beschlussantrag das Gremium passierte. „Damit kann der Bebauungsplan nun öffentlich ausgelegt werden, so dass alle Behörden und Bürger ihre Hinweise und Bedenken zum Schlossterrassen-Projekt äußern können“, sagte Giebler.

Was mit den bereits errichteten Marina-Pfählen im Goitzsche-See passiert, ist indes offen. Da der Landkreis aber die Entscheidung der Gemeinde abwarten wollte, ist davon auszugehen, dass bei dem nun beschlossenen Sicherheitsabstand von 100 Metern die Bootsanlegestelle in dem jetzigen Bereich nicht gebaut werden kann. (mz)