1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Verwaltungsgericht Dessau: Verwaltungsgericht Dessau: Anhalt-Zerbst zieht die Klage wieder zurück

EIL

Verwaltungsgericht Dessau Verwaltungsgericht Dessau: Anhalt-Zerbst zieht die Klage wieder zurück

Von Claus Blumstengel 16.06.2004, 16:22

Wittenberg/Dessau/MZ. - Der Landkreis Anhalt-Zerbst will vom Landkreis Wittenberg rund 1,1 Millionen Euro haben. Dazu hatte er, nachdem gütliche Verhandlungen nichts brachten, auf Beschluss des Kreistages im Februar 2004 Klage beim Verwaltungsgericht Dessau eingereicht. Dessen 4. Kammer verhandelte den Rechtsstreit am Dienstag unter Vorsitz von Richterin Susanne Braun.

Die Vorgeschichte: Großes hatte der ehemalige Landkreis Roßlau 1992 vor. Eine überdachte Mülldeponie, 45 Hektar groß, Fassungsvermögen 150 000 Tonnen im Jahr, sollte bei Klieken entstehen. Sie hätte den Hausmüll aus dem gesamten Regierungsbezirk Dessau aufnehmen können und sollte rund 190 Millionen Euro kosten. 1996 waren die Planungen einschließlich des Baus eines großen Modells abgeschlossen, sogar Grundstücke hatte der Landkreis (inzwischen Anhalt-Zerbst) schon erworben und insgesamt 2,9 Millionen Euro ausgegeben. Doch inzwischen gab es die Technische Anleitung Siedlungsabfall und nicht mehr Vorbehandlung und Einlagerung sondern die Verbrennung des Hausmülls stand auf der Tagesordnung. Das Deponie-Projekt wurde aufgegeben.

Da saß aber schon der Landkreis Wittenberg mit im Boot, als Mitglied des Abfallzweckverbandes Anhalt-Wittenberg. Dem hatten die Mitglieds-Landkreise 1994 die Organisation der Abfallentsorgung übertragen und die Aufgabe, die Planung der Großdeponie voranzutreiben.

Das Verwaltungsgericht Dessau erklärte diesen Verband 1997 jedoch für nicht ordnungsgemäß gegründet, da die Kreistage die Satzung nicht beschlossen hatten. Der Zweckverband wurde aufgelöst. Im Hinblick auf die damals geplante Fusion der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg verzichtete die Zerbster Seite vorläufig auf ihren vom damaligen Regierungspräsidium 1999 festgestellten Anspruch auf anteilmäßige Übernahme der Deponie-Planungskosten. Mit der Kreis-Fusion wurde es nichts und Anhalt-Zerbst fordert nun doch noch "sein" Geld.

Zu Unrecht, meinte der Mitarbeiter des Wittenberger Rechtsamtes, Uwe Stelter; denn Verbindlichkeiten des Landkreises Anhalt-Zerbst seien durch den Abfallzweckverband nie übernommen worden, ebenso habe es keinen Grundsatzbeschluss zur Übernahme des Deponie-Projektes durch den Zweckverband gegeben, ergänzte der Wittenberger Umweltamtsleiter Jörg Hartmann. Dessen Geschäftsführer habe aber die Verhandlungen mit dem Planungsbüro geführt, entgegnete die Rechtsvertreterin der Zerbster Seite.

Richterin Susanne Braun verwies auf den hohen Streitwert und die zu erwartenden Prozesskosten. Außerdem meldete sie Bedenken an, ob die "Leistungsklage" von Anhalt-Zerbst überhaupt statthaft sei. Für derartige Auseinandersetzungen innerhalb von Zweckverbänden gebe es keine spezielle juristische Regelung. Deshalb sollte sich Anhalt-Zerbst statt um ein Gerichtsurteil um eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bemühen, so die Richterin.

Nach reiflichem Überlegen zog die Vertreterin des Landkreises Anhalt-Zerbst die Klage zurück. Der Landkreis muss nun lediglich rund 3 500 Euro Prozesskosten zahlen. Bei einem Urteil hätte der Unterlegene bis zu 14 000 Euro berappen müssen.