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3.646 Stimmen gesammelt Trotz möglicher Unzulässigkeit: AfD übergibt Einwohnerantrag gegen Impfpflicht an Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Aktualisiert: 03.02.2022, 14:26
AfD-Mann Roi hat den Antrag übergeben.
AfD-Mann Roi hat den Antrag übergeben. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Bitterfeld/Köthen/MZ - Für einen an den Landkreis gerichteten Einwohnerantrag sind 3.646 Stimmen gesammelt worden. Das teilt der AfD-Kreisvorsitzende Daniel Roi mit. Darin wird vom Kreistag gefordert, zwei Dinge zu beschließen: Der Landrat wird aufgefordert, die Beschäftigungsverbote für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen auszusetzen, bis wichtige Aspekte geklärt sind. Zudem soll sich der Kreistag gegen eine allgemeine Impfpflicht aussprechen. Die Unterschriften wurden am Dienstag von zwei Vertretungsberechtigten und den AfD-Kreistagsmitgliedern Dirk Tischmeier und Daniel Roi in Köthen an den Landkreis übergeben.

„Von Zerbst bis Zörbig haben uns Unterschriften erreicht“

„Damit wurde in nur drei Wochen die erforderliche Hürde von 2.000 Unterschriften deutlich überschritten“, teilte Roi in einer Pressemitteilung mit. Der AfD-Kreisverband habe die Initiatoren logistisch und organisatorisch unterstützt. So wurden bei den Demos gegen 2G und Impfpflicht in Bitterfeld und Köthen Unterschriften gesammelt. „Von Zerbst bis Zörbig haben uns Unterschriften erreicht“, so Roi.

Er erklärte zudem, das Landesverwaltungsamt habe versucht, Menschen von der Unterzeichnung abzuhalten. Tatsächlich hatte das Amt erst am 28. Januar, also drei Tage vor dem Ende der Unterschriftensammlung, in einer Pressemitteilung informiert, dass „Angelegenheiten im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und zu Impfpflichten kein Gegenstand von Einwohneranträgen sein können“. Einwohneranträge könnten nur Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zum Gegenstand haben.

Daniel Roi von der AfD widerspricht dem Landesverwaltungsamt

Roi widerspricht dem Landesverwaltungsamt. Bei der Überwachung der Corona-Maßnahmen stelle sich die Frage, ob das personell zu stemmen sei. Und da der Kreistag auch über den Stellenplan entscheide, sei er hier inhaltlich zuständig. Zudem meint Roi, dass die Kann-Regelung im Infektionsschutzgesetz dem Landrat einen Ermessensspielraum gebe. Es sei legitim, dass der Kreistag die Bitte äußere, dass dieses Ermessen ausgeübt werde.

Zudem seien Willensbekundungen in Form von Resolutionen „gängige und gelebte demokratische Praxis in den Kommunalparlamenten“. Das allerdings hatte das Landesverwaltungsamt gar nicht bestritten. Roi betonte, die AfD werde das Thema „so oder so in den Kreistag tragen“.