1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Sozialausschuss stimmt Antrag zu: Zwei neue Bolzplätze für Bitterfeld-Wolfen geplant

Spielplatzkonzept Sozialausschuss stimmt Antrag zu: Zwei neue Bolzplätze für Bitterfeld-Wolfen geplant

Von Silke Ungefroren 21.11.2021, 12:00
Ein Bolzplatz aus der Luft (Symbolbild)
Ein Bolzplatz aus der Luft (Symbolbild) (Foto: imago images/Hans Blossey)

Bitterfeld-Wolfen/MZ - Bolzplätze sind beliebte Anlagen bei Kindern und Jugendlichen. Sich treffen und sich zusammen austoben zu können, an frischer Luft zu spielen ... In Bitterfeld-Wolfen sollen demnächst zwei solcher Plätze neu entstehen. Deshalb soll das bestehende Spielplatzkonzept entsprechend geändert und fortgeschrieben werden. Ein Beschlussantrag dafür liegt jetzt vor und hat verschiedene Gremien zu durchlaufen.

Es geht um die Ortschaften Rödgen/Zschepkau und Thalheim. In beiden ist der Wunsch entstanden, so ist es in dem Antrag formuliert, für die jungen Heranwachsenden die vorhandenen Angebote an Spiel- und Freizeitanlagen um jeweils einen Bolzplatz zu ergänzen.

Nun muss die Vorlage noch den Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss passieren

In Rödgen steht eine bisherige Anlage wegen einer Nutzungskündigung nicht mehr zur Verfügung. Nach einem neuen Standort wird gesucht. In Thalheim soll in Ergänzung der vorhandenen Sportanlage ein frei zugänglicher Bolzplatz entstehen. Hierfür sind entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen. „Bei uns ging dieser Antrag ohne Diskussion durch“, sagt Marko Roye (Die Linke), Vorsitzender des Sozialausschusses. „Natürlich stimmen wir dem Anliegen der beiden Ortschaften zu.“

Nun muss die Vorlage noch den Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss passieren, ehe sie im nächsten Stadtrat beschlossen werden soll. Durch die Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes erübrigen sich dann gesonderte Anträge der beiden Ortsbürgermeister. Allerdings ist der Haushalt auch hier das Zünglein an der Waage: Erst wenn die Finanzierung dieser freiwilligen Aufgaben gesichert ist, kann mit deren Realisierung begonnen werden.