Prozess um Wirtschaftskriminalität Prozess um Wirtschaftskriminalität: Vorwurf: Absprache, Verrat, Betrug
Dessau/MZ. - So hat laut Staatsanwalt Ralf Leifermann der Angeklagte Holger W. als Mitarbeiter der Treuhandtochter Bitterfelder Vermögensverwaltung Chemie GmbH (BVV) Klaus-Peter K. (Inhaber einer Entsorgungsfirma aus Nordrhein-Westfalen) Informationen über die Vergabe zur Entsorgung von Schlämmen weitergegeben. Daraufhin habe K. Kontakt zum günstigsten Anbieter der Ausschreibung aufgenommen und dem Unternehmen 200 000 Mark für die Rücknahme des Angebotes in Aussicht gestellt.
Mit Thomas S. und Bernhard S., Hauptgesellschafter bzw. Geschäftsführer eines mittlerweile insolventen Bitterfelder Unternehmens, habe man vereinbart, dass beide ein Angebot einreichen: K. eines zum Schein und die Brüder S. eines, das unter diesem lag. Bei erfolgreichem Verlauf des Geschäfts erwartete K. eine Provision in Höhe von 700 000 Mark, von der wiederum 250 000 Mark an BVV-Mitarbeiter W. fließen sollten.
Holger W. beteuert nun, in seinem Unternehmen habe er "nicht einmal einen Bleistift auf Betriebskosten ohne Zustimmung" kaufen können. "Über den Zuschlag hat letztlich immer der Vergabeausschuss entschieden." Auch habe er keine finanziellen Details aus Ausschreibungen weitergegeben, so W. Ein Geschäft zwischen K. und S. sei ihm nicht bekannt.
Klaus-Peter K. sagte, dass er mit Thomas S. nur eine offene finanzielle Angelegenheit aus früheren Geschäften regeln wollte. Seine Idee: Er mache S. etwas von guten Kontakten und Geschäften mit BVV-Mitarbeiter Holger W. vor und lasse S. Spielraum für ein gutes Angebot in Bitterfeld. Aus dem dafür fließenden Geld wolle er die alte Schuld von 700 000 Mark beglichen haben. Die 250 000 Mark, die Holger W. erhalten habe, seien für Beratung gezahlt worden, die W. im Urlaub oder während der Freizeit erbracht habe.
Thomas S. will sich an eine Absprache mit K. nicht erinnern. Geschäftsführer sei sein Bruder gewesen. Bernhard S. dagegen: Er habe sich über den Vorgang gewundert, der in den Zahlungsbelegen mit dem Zusatz "für Leistungen bei der Schlammentsorgung" vermerkt gewesen sei.
Thomas S.' Verteidiger strebt nun eine Einigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung an. Die soll am Mittwoch fortgesetzt werden.