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Prozess gegen Ex-Pächterin eingestellt

Von Andreas Behling 21.02.2005, 17:36

Dessau/Sandersdorf/MZ. - Die Staatsanwaltschaft warf der Berlinerin vor, die Containerkläranlage des Campingplatzes im Strandbad zwischen dem 30. November und 20. Dezember 2000 unsachgemäß betrieben haben.

Grube nicht genutzt

Der Anwalt der Berlinerin, die nicht persönlich vor Gericht erschienen war, argumentierte, seine Mandantin könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Abwässer aus den mit Chemikalien belasteten Camper-Toiletten über die Duschen in die biologische Kläranlage gelangten und so deren Funktionstüchtigkeit beeinträchtigten. Die für die Chemie-Klos zur Verfügung gestellte provisorische Sickergrube sei "aus Gemütlichkeit" nicht genutzt worden, weil sie am anderen Ende des Platzes lag.

Zudem bestritt der Verteidiger, dass die Angeklagte seinerzeit die Betreiberin der Kläranlage und des Campingplatzes war. Die Gewalt über die Objekte habe eine Betreibergesellschaft inne gehabt. Dennoch tauche ihr Name als Geschäftsführerin in den Akten auf, so Staatsanwalt Frank Pesselt.

Da die Frau am 20. Oktober 2003 in dieser Angelegenheit bereits vom Bitterfelder Amtsgericht zu einer Geldstrafe von insgesamt 1 400 Euro verurteilt worden war, zögerte Pesselt zunächst merklich, der Einstellung zuzustimmen.

"Es geht um Fairness"

Die von der Verteidigung anfänglich ins Spiel gebrachte Geldauflage in Höhe von 300 Euro lehnte er ab: "Hier geht es auch um die Fairness gegenüber den Leuten, die für ihr illegal entsorgtes Auto weit mehr zahlen müssen, obwohl aus dem eine viel kleinere Menge an gefährlichen Stoffen abfließen kann", sagte der Anklagevertreter.