1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Neue Gefahrenabwehrverordnung: Neue Gefahrenabwehrverordnung für Bitterfeld-Wolfen: Weiter Streit um die Beleuchtung von Hausnummern

Neue Gefahrenabwehrverordnung Neue Gefahrenabwehrverordnung für Bitterfeld-Wolfen: Weiter Streit um die Beleuchtung von Hausnummern

Von Frank Czerwonn 26.11.2020, 09:43
Eine Hausnummer an der Fassade eines Wohnhauses (Symbolbild)
Eine Hausnummer an der Fassade eines Wohnhauses (Symbolbild) www.imago-images.de

Bitterfeld - Bitterfeld-Wolfen muss nach zehn Jahren seine Gefahrenabwehrverordnung zu den Hausnummern neu beschließen. Das scheint schwerer getan als gesagt. Streitpunkt ist die Frage, wann und wie eine Hausnummer „sichtbar und lesbar“ ist.

Bereits vor gut einem Monat war es dazu im Ordnungsausschuss zu einer heftigen Kontroverse gekommen. Ausgelöst wurde die, weil die Verwaltung in den Satzungsentwurf die Formulierung „zu jeder Tageszeit sichtbar“ geschrieben hatte.

Für viele Ausschussmitglieder hieß dies, dass die Hausnummern nachts beleuchtet werden müssen. Denn sonst seien sie ja nicht gut sichtbar. Schon gar nicht von der Fahrbahnmitte aus - was offenbar bundesweit als angesetzter Standartabstand gilt.

Die Verwaltung hat die drei Worte „zu jeder Tageszeit“ gestrichen

Der Ausschuss forderte deshalb vor der Behandlung des Satzungsentwurf in den Ortschaftsräten eine Überarbeitung des Textes. Das ist nun geschehen. Die Verwaltung hat die drei Worte „zu jeder Tageszeit“ gestrichen. Doch für mehr Klarheit sorgt das trotzdem nicht - wie nun beispielsweise die Debatte im Ortschaftsrat Bitterfeld bewies.

Denn die Herausnahme der Zeitangabe mache die Lage nicht besser. „Für mich heißt das jetzt, dass die Nummer stets sichtbar sein muss. Dazu muss ich sie beleuchten“, schlussfolgerte Uwe Müller (CDU). Dem pflichtete Kay-Uwe Ziegler (AfD) bei. Die Sichtbarkeit sei nicht zeitlich eingeschränkt. „Also aus bei Nebel? Und das von der Straßenmitte aus“, fragte er zugespitzt. „Na, dann gehen Sie mal durch Bitterfeld, da betrifft das zahlreiche Hausnummern.“

„Wir werden die Satzung wie bisher mit Augenmaß anwenden“

Die Verwaltung versuchte gegenzusteuern. Es gehe nicht darum, dass die Hausnummern beleuchtet werden müssen, versicherte Ordnungsamtsleiter Rolf Hülßner. „Wir werden die Satzung wie bisher mit Augenmaß anwenden.“ In der Vergangenheit seien lediglich fünf bis sechs Verstöße pro Jahr geahndet worden.

Hendrik Rohde (Die Linke) argumentierte für die Satzung. Die sei „in unser aller Interesse, damit zum Beispiel der Rettungsdienst weiß, wo er hin muss“. Doch gerade dieser, so Hülßner, habe stets Beleuchtungsmittel mit, um auch nachts die richtige Haustür zu finden. „Wir werden also nicht losgehen und sagen, dass alles beleuchtet sein muss.“

Patt bei Abstimmung aller Ortschaftsräte

Doch das änderte für einen Teil der Ortschaftsräte nichts an der noch immer unbeantworteten Grundsatz-Frage: Wie muss in der Praxis eine Hausnummer aussehen und angebracht sein, damit sie „sichtbar“ ist? Da dazu eine rechtssichere Antwort fehlt, bekam die Satzung keine Mehrheit. Mit je acht Ja- und Nein-Stimmen wurde sie vom Ortschaftsrat nicht zur Annahme empfohlen.

Demnächst befassen sich alle Ortschaftsräte und diverse Ausschüsse mit der Satzung. Die Entscheidung fällt am 9. Dezember im Stadtrat. (mz)