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„Kein hinreichender Tatverdacht“ Nach Untreue-Anzeige gegen OB Schenk: Auch Generaltstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) wegen Untreue ist beendet. Das Disziplinarverfahren kann nun weiter geführt werden.

Von Frank Czerwonn 27.07.2024, 08:00
Armin Schenk
Armin Schenk Foto: Jan Woitas/dpa

Bitterfeld-Wolfen/MZ. - Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) wegen Untreue ist beendet. Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte gegen Schenk wegen des Verdachts ermittelt. Dieses Verfahren war jedoch eingestellt worden. Über einen daraufhin eingelegten Einspruch sollte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befinden.