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Antwort aus Berlin Ministerium schafft endlich Klarheit: Wann gilt ein negativer Corona-Selbsttest für den Friseurbesuch?

27.04.2021, 15:15
Für welche Bereiche ist derzeit ein Corona-Selbsttest ausreichend?
Für welche Bereiche ist derzeit ein Corona-Selbsttest ausreichend? (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Bitterfeld/Berlin - Vier Tage nach Inkrafttreten der Corona-Notbremse gibt es endlich eine Klärung zu den vorzulegenden negativen Tests beim Friseurbesuch, beim Termin-Shopping oder bei anderen Dienstleistern. Auf wiederholte Nachfrage der MZ hat das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag Licht ins Dunkel gebracht. Demnach sind Selbsttests direkt beim Dienstleister zulässig.

Im Gesetz ist von „anerkannten Tests“ die Rede. Ob dazu nur Tests gehören, die von medizinischem Personal durchgeführt wurden, oder auch Selbsttests, die man selber zu Hause oder beim Dienstleister machen kann, war unklar und hat vor Ort für viel Ärger gesorgt.

Bestätigung eines Tests zu Hause durch ein Familienmitglied oder Nachbarn genügt nicht

Das Pressereferat des Ministeriums betont nun, dass im Gesetz steht, ein negatives Testergebnis müsse „vorgelegt“ werden. „Dementsprechend muss ein von einem Dritten ausgestellter Nachweis über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden können“, so die Auskunft. Die Bestätigung eines Tests zu Hause durch ein Familienmitglied oder Nachbarn genüge also nicht.

Das Ministerium erklärt jedoch eindeutig: „Möglich ist aber, dass ein Selbsttest unter Aufsicht des jeweiligen Dienstleisters am Ort der Dienstleistung durchgeführt wird, wenn die Leistung erst erbracht wird, nachdem das negative Testergebnis vom Dienstleister zur Kenntnis genommen wurde.“ Ob Dienstleister Kunden Tests anbieten, bleibe ihnen überlassen. Wichtig sei aber die CE-Kennzeichnung der Schnelltest, wie sie im Infektionsschutzgesetz festgelegt sind.

„Ab sofort gelten zertifizierte Schnelltests von medizinischem Personal und Selbsttests, die beim Dienstleister unter Aufsicht durchgeführt werden - so sie negativ sind“

Damit ist diese Variante, für die am Montag auch die Handwerkskammer Halle plädiert hatte und die von manchen Friseursalons in Anhalt-Bitterfeld seit Wochenstart angewendet wird, nun offiziell bestätigt. In der Praxis bedeutet das, dass man entweder ein Selbsttest-Set zum Geschäft mitbringt und den Test unter Aufsicht durchführt oder den kostenpflichtigen Test dort bekommt, so er vorrätig ist.

Auch der Landkreis, an den die MZ die Auskunft aus Berlin weitergeleitet hat, wird diese Regelung anwenden. Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk sagt: „Ab sofort gelten zertifizierte Schnelltests von medizinischem Personal und Selbsttests, die beim Dienstleister unter Aufsicht durchgeführt werden - so sie negativ sind.“ (mz/Frank Czerwonn)