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Inkrafttreten ab 16. März Meldeportal nicht fertig: Pflegeeinrichtungen in Anhalt-Bitterfeld sollen Status zur Impfpflicht nicht vorab melden

Aktualisiert: 09.03.2022, 15:56
Ein Pflegeheim (Symbolbild)
Ein Pflegeheim (Symbolbild) (Foto: Tom Weller/dpa)

Köthen/MZ - Obwohl die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus in der kommenden Woche in Kraft treten soll, scheint das Land Sachsen-Anhalt noch nicht ganz bereit dafür zu sein: Die Kreisverwaltung von Anhalt-Bitterfeld weist am Mittwoch darauf hin, dass die Daten zum Impfstatus der Beschäftigen zwar an das Gesundheitsamt übermittelt werden müssen, dafür aber eine digitale Meldeplattform der Landesregierung genutzt werden solle: „Die Meldeplattform befindet sich derzeit im Aufbau“, heißt es weiter.

Ab 16. März soll die Impfpflicht in zahlreichen Gesundheits- und Pflegeberufen gelten - aber frühestens auch erst ab dann ist eine Meldung über das Portal des Landes vorgesehen: „Aus diesem Grund bitten wir alle meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen von verfrühten Meldungen, insbesondere auf dem postalischen Weg oder per E-Mail Abstand zu nehmen“, erklärt Kreissprecher Udo Pawelczyk.

Die Adresse des Meldeportals werde mit Inbetriebnahme bekanntgegeben. Ab dann solle die Meldepflicht aber unverzüglich erfüllt werden. Spätestens jedoch zwei Wochen nach Inkrafttreten.