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Urteil noch nicht rechtskräftig Landgericht Dessau-Roßlau entscheidet im Goitzsche-Streit: Rücktritt vom Kaufvertrag ist unwirksam

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen wollte 2023 Grundstücksverkäufe rückgängig machen – das Landgericht Dessau-Roßlau erklärte den Rücktritt nun für unzulässig. Wie die Richterin das begründet hat. Wie es nun weiter geht.

Von Robert Martin Aktualisiert: 07.08.2025, 16:31
Bitterfeld-Wolfen ist durch die Flutung des ehemaligen Tagebaus zur Stadt am See geworden. Über den Verkauf der Goitzsche wird seit Jahren diskutiert.
Bitterfeld-Wolfen ist durch die Flutung des ehemaligen Tagebaus zur Stadt am See geworden. Über den Verkauf der Goitzsche wird seit Jahren diskutiert. (Foto: Steffen Schellhorn)

Dessau/Bitterfeld/MZ. - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am 7. August 2025 im Rechtsstreit zwischen der Goitzsche Grundstücksgesellschaft (GGG) und der Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) Bitterfeld-Wolfen zugunsten der GGG entschieden.