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Kopfschuss gegen 15-Jährigen Kopfschuss gegen 15-Jährigen: Polizei ermittelt gegen mutmaßlichen Schützen

Von Frank Czerwonn 04.01.2017, 14:50
Schreckschusspistole
Schreckschusspistole dpa

Bitterfeld - Die Untersuchung des Schuss-Vorfalls, bei dem ein 15-jähriger Junge aus Bitterfeld Anfang Oktober mit einem Projektil am Kopf getroffen und verletzt wurde, ist noch immer nicht abgeschlossen. „Wir sind noch mitten in den Ermittlungen“, sagt Sebastian Opitz, Sprecher der für den spektakulären Fall zuständigen Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. So sollen noch weitere Zeugen gehört werden.

Der Junge räumte ein, den Kopfschuss auf offener Straße erfunden zu haben

Der Fall hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht, weil der 15-Jährige angeblich auf offener Straße in Bitterfeld angeschossen wurde. Tatsächlich steckte unter seiner Kopfhaut eine Metallkugel, die einen Tag später ohne Probleme herausoperiert wurde. Folgeschäden trug der Jugendliche nicht davon.

Anfangs wurde nach einem unbekannten Schützen gesucht. Wenig später räumte der 15-Jährige jedoch ein, die Schussverletzung nicht auf der Straße, sondern in der Wohnung eines 18-jährigen Bekannten beim Hantieren mit einer Waffe erlitten zu haben. Diese Luftdruckpistole wurde in der Wohnung ebenso sichergestellt wie Spuren, die zeigen, dass dort geschossen worden war.

Die Polizei ermittelt in zwei Verfahren - auch gegen den Verletzten

Laut Opitz werden in dem Fall nun gleich zwei Ermittlungsverfahren geführt: Eines richtet sich gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Schützen. Hier geht es um gefährliche Körperverletzung.

„Das andere Verfahren wegen Strafvereitelung richtet sich gegen den Verletzten“, erklärt Opitz. Denn dieser habe anfangs bei den Aussagen zu dem Schuss-Vorfall gelogen. Statt die Wahrheit zu sagen, dachte sich der 15-Jährige eine Geschichte aus. „Durch diese Falschaussage hat er die Aufklärung der Tat erschwert“, so Opitz.

Die Ungereimtheiten dieser ersten Version hatten die Polizei von Beginn der Ermittlungen an misstrauisch gemacht. „Deshalb ermitteln wir jetzt um so umsichtiger, um die ganze Wahrheit dieses Falls ans Licht zu bringen.“

Waren bei dem Vorfall noch andere Personen anwesend?

Die bisherige Auswertung der Spuren sowie die Ergebnisse der ballistischen Untersuchung der aus dem Kopf herausoperierten Kugel im Landeskriminalamt bestätigen laut Opitz den Tatablauf, den die beiden jungen Männer zuletzt geschildert hatten. „Es steht auch fest, dass die Kugel aus der sichergestellten Pistole des 18-Jährigen stammt“, so Opitz.

Ob zum Zeitpunkt, als geschossen wurde, tatsächlich nur die beiden jungen Männer in der Wohnung waren oder ob noch andere Personen an dem Vorfall beteiligt waren, lässt Opitz allerdings offen.

Unklar ist ebenfalls, ob es in den beiden Ermittlungsverfahren letztlich auch zur Anklage kommt. Denn das muss nach dem Ende der polizeilichen Ermittlungen die Staatsanwalt entscheiden. (mz)