1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Isolation schon nach Corona-Schnelltest: Keine PCR-Tests, keine Quarantäne-Bescheinigung - Anhalt-Bitterfeld erlässt neue Verordnung

Isolation schon nach Corona-Schnelltest Keine PCR-Tests, keine Quarantäne-Bescheinigung - Anhalt-Bitterfeld erlässt neue Verordnung

Wer einen positiven Corona-Test hat, muss sich selbst in Quarantäne begeben. Der positive Test gilt auch als Nachweis für den Arbeitgeber.

Aktualisiert: 30.06.2022, 17:41
Ein Coronatest wird durchgeführt. (Symbolbild)
Ein Coronatest wird durchgeführt. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Köthen/MZ - Wer sich in Anhalt-Bitterfeld künftig mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich eigenständig in Quarantäne begeben. Auch der Nachweis darüber an den Arbeitgeber liegt nun vollständig in den Händen des Infizierten. Das Gesundheitsamt stellt keine Isolationsanordnung mehr aus.

Hintergrund ist die am Freitag in Kraft tretende 7. Allgemeinverfügung des Landkreises zur „Regelung der Absonderung“. Demnach genügt nun ein positiver zertifizierter Schnelltest, um sich in Quarantäne begeben zu müssen. Ein PCR-Test ist nicht mehr zwingend notwendig.

Das Testergebnis in Verbindung mit der Allgemeinverfügung dient nun als einziger Nachweis über die Isolationsverfügung - auch an den Arbeitgeber.

Gültig sind aber nur zertifizierte Schnelltests - durchgeführt von medizinisch geschultem Personal - sowie PCR-Tests.

Eine Einschränkung gibt es: Genesenezertifikate werden auch weiterhin nur auf Grundlage eines PCR-Tests ausgestellt.