Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz: Gleiches Recht für Pitbull und Dackel

Raguhn - Eine pauschal höhere Steuer für sogenannte gefährliche Hunde soll es in Raguhn-Jeßnitz nicht geben. Das ist die mehrheitliche Auffassung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. Damit wären Pitbull, Chihuahua, Dackel und Schäferhund gleichgestellt - für alle gelten die selben Steuersätze. Der erste Hund kostet pro Jahr 33, der zweite 54, der dritte und jeder weitere 72 Euro.
Mit der Entscheidung gegen eine pauschale Besteuerung von als gefährlich eingestuften Hunden geht Raguhn-Jeßnitz einen eigenen Weg.
In der Gemeinde Muldestausee etwa sind für den gefährlichen Hund 250 Euro pro Jahr fällig. Als Grundlage der Besteuerung dient pauschal die Rasseliste des Landes und im Einzelfall konkret bekannt gewordene Vorfälle.
In Bitterfeld-Wolfen, Zörbig und Sandersdorf-Brehna ist die Situation nicht anders. Auch dort wird pauschal auf den gefährlichen Hund und seine Kreuzungen nach Rasseliste abgestellt. Die höchste Steuer ist mit 500 Euro pro Jahr in Bitterfeld-Wolfen fällig.
Soweit die Theorie. Denn noch muss der Stadtrat über die Hundesteuersatzung befinden. Gut möglich, dass dort die Meinung kippt. „Wir wollen solche Hunde nicht im Stadtgebiet“, macht zum Beispiel Stadtrat Steffen Erdreich (Die Linke/Wählergemeinschaft) seinem Herzen nicht zum ersten Mal Luft. Sogenannte Kampfhunde sind ihm ein Dorn im Auge. Doch sind die wirklich durchweg gefährlich? Daran scheiden sich die Geister. „Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung, die belegt, dass Kampfhunde gefährlich sind“, ist Hannes Loth überzeugt. Der AfD-Vertreter stellt sich gegen eine Pauschalisierung und setzt stattdessen auf tatsächliche Vorfälle. Am Ende zählt damit nur der Hund, der wirklich auffällig geworden ist, angegriffen und gebissen hat.
In Raguhn-Jeßnitz wird von 14 bekanntgewordenen Vorfällen erzählt. Details gibt es jedoch nicht. Fest steht, dass mit der angestrebten Satzungsänderung die Halter von auffällig gewordenen Vierbeinern richtig tief in die Tasche greifen müssen. Ob Pitbull, Dackel oder Schäferhund: Der Hund, der beißt, kostet. Vorgeschlagen ist für einen solchen ein Steuersatz von 200 Euro pro Jahr.
Die addieren sich auf die ohnehin vom Hundehalter für den amtlich auffällig gewordenen Hund zu zahlenden Beträgen. So muss er für den angeordneten Wesenstest seines Vierbeiners bis zu 400 Euro blechen. Die Sachkundeprüfung schlägt mit 200 Euro zu Buche. Bearbeitungskosten beim Landesverwaltungsamt liegen bei 50 bis 100 Euro. Mit der Steuer macht das in Summe für den Vorfallshund bis zu 1 000 Euro aus. Das hat nach Auffassung der Mehrheit der Hauptausschussmitglieder mehr Effekt als eine pauschale Steuer für Kampfhunde.
Haltung nur nach Wesenstest
Den Verfechtern dieser Variante spielt eine weitere Tatsache in die Hände. Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren eine Rasseliste beschlossen. Daran sind unter anderem American Pitbull, Staffordshire Terrier und Bullterrier aufgelistet. Auf möglicherweise von den Tieren ausgehende Gefahren hat das Land reagiert. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn für sie ein Wesenstest vorliegt und die Halter eine Sachkundeprüfung nachweisen können. Im Klartext: Kampfhund ohne Hundeführerschein geht nicht. „Die Leute müssen mit dem Hund umgehen können“, so Loth. Sie deshalb auch noch finanziell stärker in die Verantwortung zu nehmen, hält er nicht für nötig. Dann lieber alle Hunde gleichstellen und den konkreten Vorfall behandeln. Das Argument zieht.
Bleibt die Frage, ob eine Hundesteuer finanziell überhaupt Sinn macht. Angesichts Anmeldung, Dokumentation, Bescheiderstellung, Kontrolle und durchschnittlich nicht einmal 40 Euro Einnahme pro Hund und Jahr hegt SPD-Stadtrat René Schön gehörige Zweifel daran. (mz)