Hundehaltung in Bitterfeld-Wolfen Hundehaltung in Bitterfeld-Wolfen: Stadt hadert mit der Einstufung von Miniatur-Bullterriern
Bitterfeld-Wolfen - Miniatur-Bullterrier haben der Stadt Bitterfeld-Wolfen zuletzt Komplikationen bereitet. Denn die Tiere ähneln mitunter Bullterriern. Beide Rassen sind aber zumindest laut Kommunal-Satzung völlig unterschiedlich einzustufen. Deswegen taten sich zuletzt Hundebesitzer und Stadtvertreter schwer, Vorgaben zu akzeptieren beziehungsweise umzusetzen.
Hunderasse seit 2011 anerkannt
Bullterrier gelten laut Bitterfeld-Wolfener Satzung als gefährliche Hunde. Miniatur-Bullterrier bisher aber nicht. Deshalb könnten Exemplare der seit 2011 anerkannten Rasse theoretisch per se wie normale Hunde besteuert werden und dadurch deutlich günstiger für Halter sein.
Doch die Kommune muss sich aus Gründen der Gefahrenabwehr bei der Beurteilung auf die Landesgesetzgebung beziehen, bei der der Miniatur-Bullterrier auch unter die Kategorie der als gefährlich eingestuften „normalen“ Bullterrier fallen. Deswegen ordnen Kommunalvertreter Wesenstests für die Hunde an. Das sorgt für Unverständnis bei einzelnen Besitzern.
Kommune will eigene Satzung ändern
Um diesen Widerspruch zu beseitigen, will die Kommune nun die eigene Satzung ändern und Miniatur-Bullterrier bei den gefährlichen Hunden hinzufügen. Damit kommunale Vorgaben mit Landesvorgaben vereinheitlicht werden. Einen entsprechenden Antrag hat Eiko Hentschke aus dem Fachbereich Finanzen in der Vorwoche im Ordnungsausschuss vorgestellt. (mz)