Hochwasser 2013 Hochwasser 2013: 103 000 Euro Fluthilfe für Bitterfeld

Bitterfeld-wolfen/MZ - Bitterfeld-Wolfen hat vom Land 103 000 Euro Fluthilfe unter anderem für den Bereich Stadthafen erhalten. Während der Flut war vor allem die Mauer beschädigt worden, weil Wasser aus der Goitzsche über die Ufer trat. Aber auch Reparaturen an Brücken der Leine waren nötig.
So hat das Landesverwaltungsamt für die Hafenmauer an der Wasserfront 83 000 Euro bereitgestellt, für die Instandsetzung von Vorrichtungen zur Entnahme elektrischer Energie und die Abwasserhebeanlage am Stadthafen 10 000 Euro und weitere 10 000 Euro für Brückensonderprüfungen und kleinere Reparaturen.
Die gewährten Zuschüsse sind Teil von insgesamt 109 Fluthilfe-Bescheiden, die das Landesverwaltungsamt in Halle für ganz Sachsen-Anhalt seit Januar positiv beschieden und versandt hat. Insgesamt sind bislang 984 kommunale Fluthilfe-Anträge eingegangen.
Einen Gang höher schalten?
„Wir werden weiter stringent an der Bescheidung der Anträge arbeiten. Unsere neuen Mitarbeiter sind inzwischen gut eingearbeitet. Ich denke, dass wir nun noch einen Gang höher schalten können“, versicherte am Montag Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, nach einer internen Beratung in Halle.
Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden vom Juni 2013 vier Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden.
Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle vier eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten 37 der eingegangenen 50 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind sechs der 17 Anträge abschließend bearbeitet.
Sonderweg bei Infrastruktur
Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden des Landes nimmt nach Angaben des Landesverwaltungsamtes nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten.
Bis 30. Juni bleibt noch Zeit
Bisher sind in Halle 913 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen nun 78 beschieden sind. „Die Maßnahmepläne der Kommunen beinhalteten über 2 100 Einzelmaßnahmen, die zur Beseitigung der Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur notwendig sind. Die bisherigen 984 Anträge sind also erst der Anfang des Marathons“, sagte Pleye. „Aber die ersten Kilometer sind ja bekanntlich die schwersten – und die sind absolviert.“ Die Kommunen haben noch bis zum 30. Juni 2014 Zeit, Fördermittel zu beantragen.