Historie Historie: Enteignung und Rückübertragung
Halle (Saale)/MZ. - Im September 1952 wurde das "Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums" verabschiedet. Spätere Enteignungen von mittelständischen Betrieben und privaten Anteilen wurden zunächst über staatliche Zwangsbeteiligungen, mit denen sich der Staat die Mehrheit sicherte, durchgeführt. Grundlage für den Entzug von Betriebsvermögen war ein Beschluss des Ministerrats der DDR von 1972. In den 80ern waren etwa 98 Prozent des Produktivvermögens der DDR volkseigen, darunter etwa 8000 Volkseigene Betriebe (VEB) und Kombinate. Die Hälfte der Liegenschaften standen im Volkseigentum.
Mit der Wiedervereinigung einigten sich die beiden deutschen Staaten über die Behandlung offener Vermögensfragen (Gemeinsame Erklärung 15. Juni 1990). Im Gegensatz zu Regelungen mit anderen Staaten wurde eine grundsätzliche Rückübertragung des enteigneten Vermögens.
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