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  7. Geflügelpest: Stallpflicht in Anhalt-Bitterfeld wegen Vogelgrippe

Entscheidung in Anhalt-Bitterfeld Härtere Maßnahmen gegen Geflügelpest - Landkreis verhängt nun doch eine Stallpflicht

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am Montag eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Was darin geregelt ist.

Aktualisiert: 04.11.2025, 10:45
Hühner dürfen in Anhalt-Bitterfeld ab Dienstag, 4. November, nicht mehr nach draußen.
Hühner dürfen in Anhalt-Bitterfeld ab Dienstag, 4. November, nicht mehr nach draußen. Foto: Andreas Arnold / dpa

Bitterfeld/MZ. - Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am Montag eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) erlassen.

Sie tritt am heutigen Dienstag, 4. November, in Kraft und gilt zunächst bis zum 3. Dezember.

Vogelgrippe: Landkreis Anhalt-Bitterfeld verhängt Stallpflicht

Ab sofort gilt im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel. Tiere dürfen nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen gehalten werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot verhindern.

Außerdem sind Ausstellungen, Märkte, Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben verboten, ebenso die Jagd auf Federwild.

Lesen Sie auch: Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt - So ist die Lage in den Landkreisen

Alle Geflügelhalter müssen ihre Tierhaltung beim Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen anzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Anhalt-Bitterfeld mahnt Tierhalter zu Vorsicht und Hygiene

Der Landkreis mahnt Tierhalter zu erhöhter Vorsicht und strikter Einhaltung der Hygieneregeln: Futter und Wasser sollen vor Wildvögeln geschützt, Hände vor und nach dem Stallbesuch gründlich gewaschen und desinfiziert werden.

Tote oder auffällige Tiere dürfen nicht berührt, sondern müssen dem Landkreis gemeldet werden.