Haftstrafe von 28 Monaten Haftstrafe von 28 Monaten: Dieser Mann wollte Fahrkartenautomat in Muldenstein knacken

Dessau/Muldenstein - Nachts um zwei machten sie sich auf den Weg. Mike E. (Name geändert) hatte zwei Mitfahrer an Bord seines VW Passats, im Kofferraum lagerte das Werkzeug: auf eine Sackkarre geschnallt zwei Stahlflaschen, eine mit Acetylen, die andere mit Sauerstoff gefüllt. Das Ziel des Trios war der Bahnhof Muldenstein (Anhalt-Bitterfeld).
E. kann eine beachtliche Liste von Verurteilungen vorweisen, er sitzt derzeit im Gefängnis und wird erst 2023 entlassen. Das Amtsgericht Bitterfeld hatte noch einmal 28 Monate draufgegeben, unter anderem wegen der Sache in Muldenstein. Die Berufung von E. gegen das Urteil wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Dessau verhandelt.
Der Bahnhof Muldenstein liegt abseits des eigentlichen Ortes. Ideale Voraussetzungen also, dachten sich wahrscheinlich E. und seine Kumpanen, den dortigen Fahrscheinautomaten der Deutschen Bahn zu knacken.
E. ist nicht nur zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, sondern ebenso zu einem Entzug
Einer aus dem Trio warf zur Sicherheit noch mit Steinen die Straßenlampen aus, dann machte sich E. an die Arbeit und brannte Löcher in die Seitenwand des Automaten. Als er nicht recht weiterkam, löste ihn ein anderer ab. Aber noch bevor die Täter ans Geld herankamen, ging ein Alarm los. Hals über Kopf flüchteten die drei Männer. Zu Fuß, das Auto und das Werkzeug ließen sie zurück am Tatort.
Diese und andere Taten hatte E. vor dem Amtsgericht in Bitterfeld gestanden, deshalb musste in der Berufung über diese nicht erneut verhandelt werden. Es ging in Dessau einzig und allein um das Strafmaß.
Hier wurde es nun kompliziert. Denn E. ist nicht nur zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, sondern ebenso zu einem Entzug, weil er die Taten beging, um an Geld für Drogen zu kommen. Die Überlegung hinter dieser Entscheidung: Wäre E. endlich clean, würde er wahrscheinlich weniger Straftaten begehen.
Richter Thomas Knief warnte vor dem Risiko einer Berufungsverhandlung
So ein Entzug dauert zwei Jahre und ist für den Betroffenen kein Vergnügen. Wer die Therapie verweigert, geht zurück in den Knast. Die Therapie wird so eingerichtet, dass der Verurteilte nach erfolgreicher Absolvierung entlassen wird. Bei E. hieße das: Er würde nach Antritt des Entzugs in zwei Jahren rauskommen, der Rest der momentan laufenden Strafe könnte erlassen werden. Ohne Therapie würde die neue Strafe zur laufenden hinzukommen - er käme dann wohl erst 2025 in Freiheit.
Richter Thomas Knief warnte vor dem Risiko einer Berufungsverhandlung: Am Ende dürfte die Strafe zwar nicht höher ausfallen, aber auch über die Therapie müsste neu befunden werden - und das Gericht könnte zu einem anderen Schluss kommen. Dieses Risiko vor Augen, verzichtete E. am Ende doch darauf, seine Berufung durchzufechten. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (mz)