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Gehaltsschein Gehaltsschein: Elektronische Karte sorgt für höhere Einkommenssteuer

10.01.2013, 18:43

Bitterfeld/MZ/jano/cze. - Vielen Arbeitnehmern im Altkreis Bitterfeld droht beim Blick auf den Gehaltszettel im Januar ein kleiner Schock. Denn die Einkommenssteuer könnte höher ausfallen als üblich. Dies liegt allerdings nicht an einer Steuererhöhung, sondern an der elektronischen Lohnsteuerkarte, die am 1. Januar eingeführt worden ist.

Das Problem: Freibeträge, beispielsweise für volljährige Kinder in der Ausbildung oder regelmäßiges Pendeln zum Arbeitsplatz, mussten bis zum Jahreswechsel neu beantragt werden. "Bislang haben das aber längst nicht alle Arbeitnehmer getan", sagt René Bechmann, Vorsteher des Finanzamts Bitterfeld-Wolfen. Diese Ermäßigung wird dann nicht wirksam, die Folge sind höhere Abzüge.

"Alle Arbeitnehmer sollten sich ihre Lohnabrechnung im Januar jedenfalls ganz genau anschauen", rät Oberhaus. Denn solch ein Systemwechsel sei immer etwas schwierig. "Da kann es auch mal Pannen in der Übergangsphase geben, beispielsweise wenn das Datenmaterial nicht ideal aufbereitet ist." Die fehlenden Freibeträge können nachträglich beim Finanzamt beantragt werden. "Ich gehe davon aus, dass wir ab Ende Januar großen Zulauf bekommen werden", so Oberhaus.

Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Freibeträge rückwirkend für den Januar in Kraft zu setzen. Allerdings geht der Sprecher der Industrie- und Handelskammer Halle, Stefan Möslein, davon aus, dass sich viele kulant zeigen werden. "Es gibt schließlich noch keine richtigen Erfahrungen mit dem neuen System."

Unabhängig davon ist das Geld nicht verloren. Das bestätigt Oberhaus. "Die Steuern werden ja als eine Art monatliche Abschlagszahlung eingezogen." Das korrigiere sich dann mit der Steuererklärung. "Die Arbeitnehmer können sich so zu viel bezahlten Freibeträge zum Jahresende zurückholen."

Die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt die klassische aus Pappe. Künftig wird der Arbeitgeber die Steuerdaten auf der Vorderseite wie Freibeträge, Steuerklasse oder Familienstand dem Finanzamt elektronisch übermitteln.

"Insgesamt ist das eine sehr gute Sache, denn die Unternehmen sparen sich Verwaltungsaufwand", sagt Möslein. Doch müsse sich das System in der Praxis bewähren. Erst nach zwei oder drei Monaten könne man eine erste Bilanz ziehen.

Die Unternehmen haben mit der Umstellung bis Dezember 2013 Zeit. Schwierig werden könnte es laut der IHK allerdings für kleine Unternehmen, von denen es gerade im Süden Sachen-Anhalts sehr viele gibt. Nicht alle verfügten über einen Computer mit Internetanschluss, der für das neue Verfahren dringend benötigt wird.

Arbeitnehmer können sich an ihr zuständiges Finanzamt oder die ELStAM-Hotline unter Telefon 0800 / 5 23 50 99 wenden.