Eigene Tochter missbraucht Eigene Tochter missbraucht: Vater muss drei Jahre ins Gefängnis

Bitterfeld/Dessau - Das Landgericht Dessau hat am Mittwoch einen Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen des Missbrauchs seiner jugendlichen Tochter zu einer Strafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Prozess gegen den 47-jährigen Holger F. (*) dauerte nur einen Tag, denn der Angeklagte hatte wie schon bei früheren Vernehmungen ein umfangreiches Geständnis abgelegt.
Sexueller Missbrauch: Meist Aussage gegen Aussage
Sind Geständnisse während der Ermittlungen und vor Gerichten ohnehin die Seltenheit, stellen sie in Missbrauchsfällen die absolute Ausnahme dar. Normalerweise steht in solchen Verfahren Aussage gegen Aussage.
Entsprechend kompliziert gestalten sich dann die Prozesse. Nicht so in diesem Missbrauchsfall, der seinen Anfang 2016 nahm. Zum ersten Mal hatte der Angeklagte seine damals 15-jährige Tochter im Sommer des Jahres sexuell bedrängt.
Vater missbraucht Tochter: Es kam zu keiner Vergewaltigung
In den kommenden Wochen und Monaten kam es wiederholt zu immer massiveren Übergriffen, aber zu keiner Vergewaltigung. Der Angeklagte wurde deshalb wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt.
Warum er das tat, wusste der Mann nicht recht zu erklären. Der Psychiater schloss psychische und psychiatrische Auffälligkeiten bei dem Angeklagten aus, er sei auch nicht pädophil und hätte jederzeit sein Verhalten steuern können.
Missbrauchte Tochter wendet sich an Schwägerin
Als begünstigend beschrieb der Psychiater fehlende Schamgrenzen: Obwohl die Tochter sichtbar reifte, verhielt sich F. weiter so, als sei seine Tochter immer noch ein kleines Mädchen, mit dem er unbedarft kuscheln könne.
Zunächst hatte die eher ruhige junge Frau die Zudringlichkeiten ihres Vaters geduldet, doch schließlich wandte sie sich in ihrer Not an die Schwägerin. Als der Angeklagte mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, räumt er die Taten alsbald ein.
Missbrauchte Tochter bricht Kontakt zur Familie ab
Für die Familie bedeutete es das Aus. Da ihr – so hieß es während der Gerichtsverhandlung – die Mutter keinen Glauben schenkte, zog die junge Frau zu Hause aus und zu ihrem Bruder, der zu ihrem Vormund bestellt wurde.
Sie wolle auch keinesfalls zu ihrer Familie zurückkehren, beteuerte die Tochter und habe alle Kontakte abgebrochen.
Bewährungsstrafe wäre für Tochter in Ordnung gewesen
Dass ihr Vater bestraft werden müsse, stünde für ihre Mandantin außer Frage, erklärte die Anwältin der Tochter vor Gericht. Für sie sei es in Ordnung, wenn der Angeklagte zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt werde – allerdings mit erheblichen Auflagen.
Einen entsprechenden Deal hatte der Verteidiger des Angeklagten vorgeschlagen. Das umfangreiche Geständnis sollte mit einer Bewährungsstrafe honoriert werden.
Vater muss seiner Tochter Schmerzensgeld zahlen
Zum Unterhalt würde der Vater dann monatlich 400 Euro als Schmerzensgeld zahlen und außerdem eine Therapie beginnen. Das nutze auch der Tochter mehr, als wenn der Vater zahlungsunfähig im Knast säße.
Das Gericht schien diesem Vorschlag gegenüber nicht völlig abgeneigt zu sein, allerdings stellte sich die Staatsanwältin quer. Eine Bewährung sei in einem solchen Missbrauchsfall vollkommen ausgeschlossen.
Das verwundert. Hatte die Staatsanwältin selbst vor einigen Jahren in einem Verfahren mit derselben vorsitzenden Richterin in einem ganz ähnlichen Fall auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
*Name geändert
(mz)