Beschwerde in Wolfen Beschwerde in Wolfen: Gully-Ärger vor der Haustür

wolfen - Wenn es kurz aber heftig regnet, kann Axel Richter sein Haus in Wolfen nicht mehr trockenen Fußes verlassen. Zwar gibt es genau vor seiner Tür in der Krondorfer Straße zwei Gullys - einen für das sich sammelnde Wasser von der Straße und einen anderen für die Entwässerung des Gehwegs. Doch beide Gullys haben ihre Tücken: Der eine auf dem Bürgersteig sei regelmäßig verstopft, sagt Axel Richter. Und meint, auch den Grund dafür zu kennen: „Die Kehrmaschine kehrt Blätter, Äste und anderen Dreck in den Gully.“ Auch auf den anderen Kanaleinlauf, den auf der Straße, ist laut Richter kein Verlass, denn der liege zu hoch, so dass das Wasser überall hin fließe - nur nicht in den Kanal.
Axel Richter kämpft gegen Pfützen
Seit einem Jahr kämpft Axel Richter schon gegen die Pfützen und hat sich mittlerweile auch an die Stadt gewandt - mit, wie er sagt, mäßigem Erfolg. „Etwa alle drei Monate rufe ich bei der Stadt an, oft passiert aber trotzdem nichts“, sagt der Anwohner. Nur manchmal habe er Glück und die Stadt veranlasst eine „Sonderreinigung“. Doch das reicht ihm nicht. „Der Kanal wird nur zwei Mal im Jahr gereinigt. Das ist zu wenig.“ Dabei scheint der Stadt das Problem durchaus bekannt zu sein. In einer Antwort auf eine Anfrage der MZ heißt es: „Das Niederschlagswasser sammelt sich oberirdisch großflächig auf der Straße bei Starkregen und läuft nur langsam ab. Zur Zeit treten vermehrt Starkregenereignisse auf“, so die Sommerwetter-Prognose der Stadt. Und diese „Starkregenereignisse“ scheinen es in sich zu haben, denn: „Das Stadtentwässerungsnetz ist hierfür nicht ausgelegt.“ Sprich: Ein Sommergewitter überfordert die Kanäle.
Weil alles Bitten bei der Stadt bisher nicht zum Erfolg führte, hat Richter nun eine kuriose Idee: Er denkt darüber nach, die Reinigung selbst in die Hand zu nehmen - nicht ohne Gegenleistung natürlich. „Ich war schon drauf und dran, der Stadt eine Rechnung zu schicken. Die Stadt fordert ja Gebühren für die Reinigung“, so Richter. Wenn er diese nun selbst in die Hand nehme, dann würde er die entsprechenden Zahlungen an die Stadt einbehalten, so der Plan.
Die Stadt hält von Richters Ansinnen wenig. „Eine Handreinigung der Straße, also eine Übertragung der Reinigungspflicht auf den anliegenden Grundstückseigentümer, hat sich nicht bewährt“, heißt es in der Mitteilung.
Grundstückseigentümer seien nicht gewillt gewesen, ihren Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen nachzukommen. Mit der maschinellen Reinigung werde außerdem eine einheitliche Reinigung der Straße erreicht, so die Stadt weiter. Außerdem sei die Reinigung wegen des umfangreichen Baumbestandes in der Krondorfer Straße mittlerweile schon auf drei Mal im Jahr heraufgesetzt worden. (mz)