Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen: Zwilling aus Zörbig bekommt Haftstrafe

Zörbig - Urteil im Zörbiger Zwillings-Prozess: Der angeklagte 36-Jährige muss zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen sah es als erwiesen an, dass der Mann vier Fälle der Körperverletzung und neun Fälle von Sachbeschädigung begangen hat. Dass der Verurteilte einen eineiigen Zwillingsbruder besitzt, stellte für das Gericht offenbar kein Problem dar. Denn anders als anfangs von Ermittlern befürchtet, unterscheiden sich beide Personen äußerlich, unter anderem anhand ihrer Zähne und ihrer Körperstatur. Das bestätigten mehrere Zeugen.
Der Verurteilte sorgte Ende 2014 sowie Anfang 2015 mit mehreren Straftaten für Angst und Schrecken in der Stadt Zörbig. „Das hatte eine verstörende Wirkung auf die Bevölkerung und schaffte eine Atmosphäre der Furcht“, sagte die Richterin gestern bei der Urteilsbegründung.
Eine Bewährungsstrafe kam für das Schöffengericht nicht in Frage. Dies hatte zuvor Rechtsanwalt Matthias Blumrich in seinem Plädoyer gefordert und dabei einen positiven Persönlichkeitswandel seines Mandanten angesprochen. Dafür spreche auch, dass der Zörbiger bei mehreren Anklagepunkten geständig war und sich bei zwei Zeugen im Gericht entschuldigte.
Dem Bewährungs-Antrag folgte die Richterin nicht, denn: „Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass es zu keinem Rückfall kommt.“ Der Zörbiger Unruhestifter zeige zwar aktuell tatsächlich ein positiveres Verhalten als vor knapp einem Jahr, „aber es fehlt eine therapeutische Begleitung, um das nachhaltig abzusichern“, so die Richterin.
Langes Vorstrafenregister
Zumal das Vorstrafenregister des Zörbigers lang ist: 19 Fälle auf über 19 Jahre verteilt. Vor allem wegen dieser Vorgeschichten war das Gericht skeptisch, ob der Zörbiger künftig straffrei bleibt. Oberstaatsanwältin Susanne Helbig erklärte in ihrem Plädoyer mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes: „Sie haben Gefängnisluft geschnuppert, aber dann wieder einschlägige Taten begangen. Das fällt ganz schwer ins Gewicht.“ Die von Helbig beantragte Haftstrafe deckt sich mit dem Urteil des Gerichts.
Zuvor sind allerdings zehn von insgesamt 23 Anklagepunkten eingestellt worden, darunter ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein Fall von Bedrohung mit einer Waffe und mehrere Sachbeschädigungsvergehen. Es handelt sich dabei weitgehend um Fälle, bei denen Zeugenaussagen im Gerichtssaal die Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnten. „Das Gericht muss nach der Verhandlung urteilen und nicht nach der polizeilichen Aktenlage“, erklärt Oberstaatsanwältin Helbig auf Nachfrage.
Das Urteil vom Freitag wird frühestens in einer Woche rechtskräftig, sofern keine Partei Revision einlegt oder in Berufung geht. Die Staatsanwaltschaft schloss dies aus. Der Verurteilte behält sich den Schritt laut Angaben seines Verteidigers hingegen vor. Wird das Urteil angefochten, bleibt der Zörbiger weiterhin auf freiem Fuß. Ein Haftantrag kann erst gestellt werden, wenn der Richterspruch rechtskräftig ist. (mz)
