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Abwasser Abwasser: Verband muss Geld zurückzahlen

Von Christine Krüger 13.06.2003, 17:44

Bitterfeld/MZ. - Der Abwasserzweckverband (AZV) Raguhn-Zörbig muss laut Gerichtsbeschluss jenen Bürgern, die gegen die vom Verband festgelegte Mindestabwassermenge - jährlich 22 Kubikmetern pro Person - vor dem Dessauer Verwaltungsgericht geklagt haben, Geld zurückzahlen.

"Wer nicht in Widerspruch ging, geht allerdings leer aus", erklärt Anwalt Christian Möller. "Künftig darf der Verband diese Regelung nicht anwenden." Der AZV wird sie zunächst aus der Satzung streichen, sagt Wolfgang Gernert, Geschäftsführer des Verbandes.

Auf das Urteil haben auch die Chefs anderer AZV gespannt gewartet. Denn das Problem, dem Zörbig auf diesem Wege Herr werden wollte, haben alle: Der registrierte Wasserverbrauch ist in manchen Gegenden so niedrig, dass Zweifel aufkommen, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. Gernert nennt als konkretes Beispiel einen Abnehmer, bei dem drei Kubikmeter Wasser im Jahr registriert sind. "Das sind weniger als acht Liter pro Tag...", macht er mit deutlichem Zweifel klar.

Vor allem in ländlichen Gebieten klafft eine breite Lücke zwischen Wasserentnahme und Abwasser, bestätigt Ines Köckeritz, Geschäftsführerin des AZV Westliche Mulde. Der Schluss liegt für sie nahe, dass viele sich über eigene Brunnen versorgen, Regenwasser nutzen. Das, meint sie, sei ja richtig. "Das Abwasser muss aber erfassbar sein", sagt sie und weist auf die ganzen Fixkosten hin. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Pflichten einer Kommune.

"Ich kann den AZV Zörbig verstehen. Es ist schwierig, eine Regelung zu finden." Der AZV Westliche Mulde hat keine Mindestverbrauchsregelung. "Die ist rechtlich immer angreifbar. Man muss andere Lösungen finden."

Die hat man im AZV Gräfenhainichen. "Wir lösen das Problem über eine Mengen- und eine Grundgebühr. Letztere beträgt 6,90 Euro pro Haushalt und Monat", erklärt Geschäftsführer Matthias Kolander. Auch er kennt die Beispiele, wo Entnahme aus dem öffentlichen Netz und Abwasser in keinem Verhältnis zueinander stehen.

"Wir haben das Problem massiv in einem Ort. Dort beobachten wir dieses Jahr ganz genau. Dann werden wir spezielle Messeinrichtungen installieren." Eine Mindestabwassermengen-Regelung ist für ihn jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss. So ganz aus der Welt ist die für AZV-Chef Gernert jedoch nicht. Der Raguhn-Zörbiger Verband, sagt er, wird die Entwicklung 2003 genau analysieren. "Dann entscheidet die Verbandsversammlung." Um Fehleinleitungen verstärkt zu kontrollieren, wären zwei, drei Leute nötig, erläutert er. Das koste 120 000 Euro, die Kosten würden letztlich auf den Verbraucher zurückfallen. "Wir haben ja immer noch die Möglichkeit, die Regelung wieder einzuführen - auf niedrigerem Niveau."

Der AZV Zörbig sei von einem täglichen Mindestverbrauch von 60 Litern pro Person ausgegangen. Angesichts des Landesdurchschnitts von 90 Litern, habe man das als realistisch gesehen, so Gernert.

Das eigentliche Problem sieht er allerdings noch ganz anderswo. In Sachsen-Anhalt, sagt er, muss ein Brunnen lediglich angezeigt werden, ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. "Manche zeigen den Brunnen ja nicht mal an. Da ist keine Übersicht. Das haben wir schon -zig Mal angemahnt."